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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2601

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.08.2022  wurde die Stadt Plön an der Aufstellung der Außenbereichssatzung Börnsdorf der Gemeinde Bösdorf beteiligt.

Die vorhandene Bebauung im Bereich Börnsdorf befindet sich nach aktueller Rechtslage im planerischen Außenbereich. Bei geplanten Baumaßnahmen handelt es sich in der Regel um „sonstige Vorhaben“ gem. § 35 Abs. 2 BauGB, die im Einzelfall zugelassen werden können, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Durch die Aufstellung der Außenbereichssatzung soll ein für Börnsdorf ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der einen Bestandserhalt der vorhandenen Wohnbebauung, angemessene Anpassungen der Bebauung sowie ggf. Ersatz- und Ergänzungsbauten ermöglicht. Einem Wohnzwecken dienendem Gebäude im Geltungsbereich dieser Satzung soll künftig nicht mehr entgegengehalten werden können, dass es der Darstellung einer landwirtschaftlichen Fläche im Flächennutzungsplan widerspricht oder dass es die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

Im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung können durch die Aufstellung der Satzung etwa 4-5 neue Bauplätze entstehen.

Belange der Stadt Plön sind durch die Planung nicht berührt.  

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Beschlussvorschlag

1. Gegen die Aufstellung der Außenbereichsatzung Börnsdorf der Gemeinde Bösdorf bestehen keine Bedenken

2. Die Verwaltung der Stadt Plön wird beauftragt, keine Stellungnahme an die Gemeinde Bösdorf abzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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