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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2638

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Sicherstellung der Versorgung von Kitaplätzen im U3- und Ü3-Bereich in der Stadt Plön ist es erforderlich, dass weitere Einrichtungen entstehen.

Aus heutiger Sicht besteht eine Unterversorgung im U3-Bereich von 10 Plätzen. Schwerwiegender sind aber die rechtlichen Anforderungen nach dem neuen Kindertagesstättengesetz in Bezug auf die Einrichtungen der Kreiszwerge und dem freien Kindergarten. Beide Einrichtungen können nicht weiterbetrieben werden, wenn sich räumlich nichts verändert. Damit würden drei Gruppen entfallen. Hinzu kommt, dass beide Einrichtungen gern auch ein U3-Angebot unterbreiten wollen.

Deshalb hat sich die Verwaltung auf die Suche nach neuen Standorten für eine neue Kita gemacht, die mindestens zwei U3-Gruppen und mindestens drei Ü3-Gruppen eine neue Heimat bietet. Mit den Vorständen der vorgenannten Einrichtungen wurde gesprochen. Sie wären bereit in eine neue Kita einzuziehen und das Angebot vorzuhalten.

Die Erfahrungen aus dem Neubau einer Kita der Johanniter im Plauer Weg haben gezeigt, dass die Stadt Plön bilanziell besser aufgestellt ist, wenn das Gebäude im Eigentum der Stadt Plön verbleibt. Die vorgenannten Träger wären bereit und wünschen es sogar, als Mieter die Räumlichkeiten zu übernehmen.

Im städtischen Besitz befindet sich nur ein Grundstück, das die Erfordernisse für eine Kita in der vorgestellten Größenordnung erfüllt. Es handelt sich dabei um den ehemaligen Spielplatz am Appelwarder.

Die rot umrandete Fläche zeigt den Standort für das neue Gebäude. Die blau umrandete Fläche stellt das Außengelände dar.

Mit dem Kreis Plön sind die beiden Flächen besprochen worden. Gegen eine Bebauung stehen keine rechtlichen Hürden entgegen. Der Kreis hält eine Bebauung "grundsätzlich" für realisierbar und alles Weitere muss in den Bauleitplanverfahren geklärt werden. .

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Beschlussvorschlag

 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung stimmt dem Standort für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte am Appelwarder zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubereiten".  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

 



 

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