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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2653

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die grundsätzliche Veranlassung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes ist in § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsordnung – Doppik geregelt.

 

Insbesondere die Berücksichtigung von neuen Investitionsmaßnahmen, zum überwiegenden Teil aufgrund der Flüchtlingssituation, erfordert die Aufstellung und Beschlussfassung eines Nachtragshaushaltsplanes sowie einer Nachtragshaushaltssatzung.

Insofern steht das Produkt 31310 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – im Fokus des Nachtragshaushaltes.

 

Die weltweiten Flüchtlingsbewegungen und insbesondere der durch den Krieg bedingte Flüchtlingsstrom aus der Ukraine stellen die Kommunen vor große Herausforderungen. Die Haushalts- und Nachtragshaushaltsplanung basiert diesbezüglich auf mit großer Unsicherheit behafteten Annahmen. Da bei der Stadt Plön sämtliche Möglichkeiten der Wohnraumbeschaffung nahezu ausgeschöpft sind, wurden verschiedene Optionen im Bereich von Kauf bzw. Anmietung von Containern bzw. Tiny-Häusern im Hinblick auf Kosten und Umsetzbarkeit geprüft. Tiny-Häuser sind u.a. aufgrund ihrer Aufteilung sowie der nicht gegebenen Stapelfähigkeit weniger geeignet für die Flüchtlingsunterbringung als Container. Um die Handlungsfähigkeit unter diesen Bedingungen aufrechterhalten zu können, wird daher zunächst die Anmietung von Containern zur Unterbringung von rd. 30 Flüchtlingen geplant. Dabei ist nicht auszuschließen, dass künftig Erweiterungen der Kapazitäten des Containerdorfes noch folgen werden.

 

Für die Anmietung von 38 erforderlichen Containern entsteht ein jährlicher Mietaufwand von rd. 132.000 €. Der Kauf dieser Container würde eine Investitionsauszahlung in Höhe von rd. 916.000 € erfordern. Die Verwaltung rät von einem Erwerb ab und favorisiert die Anmietung.

Soweit der völkerrechtswidrige Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine hoffentlich bald beendet ist, könnten die angemieteten Container sehr wahrscheinlich sukzessive wieder an den Vermieter zurückgegeben werden. Bei einem Kauf der Container würden diese im Eigentum der Stadt Plön verbleiben und auf der Aktivseite der städtischen Bilanz einen relativ hohen Vermögenswert bilden. Es ist zu befürchten, dass nach Beendigung des Krieges ein hoher Überhang an Wohncontainern besteht, der mit einem immensen Werteverfall einhergeht. Somit hätte die Stadt Plön einen bedeutsamen Vermögensverlust zu erleiden.

Der Erwerb der Container würde mit der Aufnahme eines langfristigen Investitionsdarlehens zu finanzieren sein. Für Kommunaldarlehen sind aktuell bereits Zinsaufwendungen zwischen 3,5 und 4,0 Prozent zu leisten. Der Mietaufwand steigert direkt den Fehlbetrag der Stadt Plön. Über die jährlichen Fehlbetragszuweisungsverfahren würde ein Teil des geleisteten Mietaufwandes und der weiteren Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Containerdorf an die Stadt Plön zurückfließen.

Tilgungsleistungen hingegen finden im Fehlbetragszuweisungsverfahren keine Berücksichtigung.

 

Als eine weitere langfristige Maßnahme zur Deckung des Wohnraumbedarfs im Bereich der Flüchtlingsunterbringung bzw. der Schaffung von sozialem Wohnraum ist der Kauf von drei derzeit befristet angemieteten Wohnblöcken mit insgesamt 33 Wohnungen in der Lütjenburger Straße geplant. Der Anmietungsvertrag läuft per 31.12.2023 aus. Die Immobilie wurde der Stadt Plön zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis soll 400.000 € (ohne Nebenkosten) betragen.

Um langfristig planen und den Bedarf an Wohnraum für Geflüchtete sowie an sozialem Wohnraum decken zu können, beabsichtigt die Stadt Plön den Erwerb der zentrumsnah gelegenen Gebäude in der Lütjenburger Straße. Eine erfolgte Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen Kauf und weiterer Anmietung der Wohnungen hat einen Finanzvorteil zugunsten des Kaufs ergeben.

 

Weitere Ausführungen können den Erläuterungen zum Produkt 31310 entnommen werden.

 

Sehr erfreulich zeigt sich der Verlauf der Gewerbesteuer. Es können gegenüber der Ursprungsplanung Mehrerträge von 150.000 € eingeplant werden. Das Gewerbesteueraufkommen erreicht somit im laufenden Jahr ein absolutes Spitzenaufkommen in Höhe von 2,95 Mio. €. Weiterhin entlastend stellt sich in diesem Jahr die Entwicklung der Personalaufwendungen dar. Es werden rd. 80.000 € an Einsparungen erzielt, da ausgewiesene Planstellen entweder zeitlich verspätet oder bisher gar nicht besetzt werden konnten. Die neu eingerichtete Planstelle für die erforderlichen Umsatzsteuerangelegenheiten gem. § 2b UStG konnte auch nach der zweiten Ausschreibung nicht besetzt werden. Der Fachkräftemangel stellt auch für die Stadt Plön eine besondere Belastung dar.

 

Belastend wirkt sich der voraussichtliche Verlust aus dem Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Plön AöR aus. Erstmalig seit der Existenz der AöR muss die Stadt Plön den vorhandenen Unterschuss in Höhe von rd. 206.000 € ausgleichen.

 

Die investiven Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erhöhen sich um 533.000 € von 2.122.000 € auf 2.655.000 €. Zu dieser Entwicklung trägt die Planungsabsicht des Erwerbes der Wohngebäude Lütjenburger Straße in Höhe von 450.000 € (inkl. Nebenkosten) bei. Des Weiteren mussten erhöhte Finanzmittel für das Stadtbauförderungskonto in Höhe von 40.000 € eingeplant werden.

 

Die erforderlichen Kreditmittel für die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen steigt um 533.000 € von 1.470.500 € auf 2.003.500 €.

 

Alle weiteren Veränderungen sind in den jeweiligen Produkten erläutert.

 

Der Fehlbedarf sinkt trotz der Aufwendungen für das Containerdorf und des zu leistenden Verlustausgleiches an die Stadtwerke Plön AöR um 244.200 € von 1.181.500 € auf 937.300 €. Die Fehlbedarfsentwicklung der Finanzplanungsjahre ab 2023 ist hingegen als sehr negativ zu bezeichnen. Die Umstände der rückgängigen Wirtschaftsentwicklung, der Energiekrise, der erheblichen Inflationsentwicklung und der zwischenzeitlich stark angestiegenen Zinsen am Kapital- und Zinsmarkt werden zu weitaus höheren Defiziten führen als bisher geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Aussagen über die genaue Höhe der Fehlbedarfe getroffen werden. Im Anschluss an das Nachtragsplanungsverfahren erfolgt die unverzügliche Aufstellung des Verwaltungsentwurfes des Produkthaushaltsplanes 2023 inklusive der Finanzplanungsaussichten 2024 bis 2026. Parallel stehen die notwendigen Arbeiten gem. § 2b UStG, die Rückführung des Baubetriebshofes und die Wiedereingliederung als Regiebetrieb in die städtische Haushaltsführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 an.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung sowie der Hauptausschuss empfehlen der Ratsversammlung, den Ergebnis- und Finanzplan des Ersten Nachtragshaushaltes des Haushaltsjahres 2022 zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:


Sh. Sachverhalt! Eine notwendige Abstimmung mit der Kämmerei erübrigt sich.
 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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Anlagen

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