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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2662

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach der Durchführung der Kalkulation der Marktgebühren im Jahre 2018 ist am 01. Januar 2019 die 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön in Kraft getreten. Die Gebühr (Marktstandsgeld) auf Jahrmärkten wurde wie folgt angepasst:

 

r Geschäfte aller Art pro Tag

von:

auf:

Erhöhung in %

a) für die ersten 80 m² pro m²

1,00 €

1,75 €

75 % +

b) für jeden weiteren m²

0,50 €

0,85 €

70 % +

c) mindestens jedoch

20,00 €

35,00 €

75 % +

 

Aufgrund der enormen Erhöhung der Gebührensätze fanden im Jahr 2019 mehrere Gespräche zwischen dem Schaustellerverband und der Verwaltung statt. In den Gesprächen beklagten die Schausteller immer wieder die enorme Gebührenerhöhung. Die Schausteller teilten der Verwaltung mehrfach mit, dass ein Jahrmarkt in Plön zu den oben genannten Gebührensätzen leider nicht mehr stattfinden kann.

 

Damit die Jahrmärkte vorerst weiterhin stattfinden konnten, hat Bürgermeister Winter gem. § 5 der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön entschieden von der Gebührenerhebung teilweise abzusehen.

 

Die Gebühr für die Jahrmärkte wurde daraufhin neu kalkuliert. Am 01. Januar 2021 ist dann die 4. Nachtragssatzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön in Kraft getreten. Die Gebühr (Marktstandsgeld) auf Jahrmärkten wurde wie folgt reduziert:

 

r Geschäfte aller Art pro Tag

von:

auf:

Senkung in %

a) für die ersten 80 m² pro m²

1,75 €

1,50 €

14,29 % -

b) für jeden weiteren m²

0,85 €

0,70 €

17,65 % -

c) mindestens jedoch

35,00 €

30,00 €

14,29 % -

 

Auch diese Anpassung wurde beklagt und die Schausteller haben der Verwaltung mitgeteilt, dass Fahrgeschäfte mit hohem Platzbedarf an den Jahrmärkten zu den oben genannten Gebührensätzen nicht teilnehmennnen. Die Logistik-, Energie- und Personalkosten seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Des Weiteren sinken die Besucherzahlen der Jahrmärkte stetig.

 

Hiervon betroffen sind hauptsächlich die Großfahrgeschäfte wie der Autoscooter, die Kindereisenbahn und die Kinderschleife.

 

Durch einen Wegfall dieser Fahrgeschäfte würde die ohnehin schon niedrige Besucherzahl weiter sinken und ein Jahrmarkt zukünftig in Plön nicht mehr stattfinden können.

 

Im Vergleich zu den umliegenden Städten hat Plön mit Abstand die höchsten Gebührensätze.

 

Die Landeshauptstadt Kiel verlangt zum Beispiel für Fahrgeschäfte u. ä.

 

a)     für einen Platz bis zu 30 m² je m²     0,55 €

b)     für jeden weiteren m²      0,22 €

 

und für alle anderen Geschäfte

 

a)     für einen Platz bis zu 30 m² je m²     0,93 €

b)     für jeden weiteren m²      0,34 €

 

Um einen Wegfall der Fahrgeschäfte zu vermeiden, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt vor:

 

r Geschäfte aller Art pro Tag

a) für die ersten 80 m² pro m²       0,70 €

b) r größere Unternehmen die weiteren 81 bis 150 m² pro m² 0,30 €

c) darüber hinaus pro m²        0,10 €

d) mindestens jedoch        30,00 €

 

Die Anpassung der Jahrmarktgebühren innerhalb des Kalkulationzeitraumes 2021-2023 ist aus gebührenrechtlicher Sicht zulässig. Die Veränderung in Form der Vergünstigung der Gebühren hat keinen Einfluss auf die nächste Kalkulation im Jahr 2023 für den Kalkulationszeitraum 2024-2026.

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Beschlussvorschlag

 Der Hauptausschuss nimmt die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön zur Kenntnis und empfiehl der Ratsversammlung, diese in der vorgelegten Fassung  zu beschließen.

 

Die Ratsversammlung beschließt die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Er-hebung der Marktgebühren in der Stadt Plön in der vorgelegten Fassung..

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Trotz der Senkung der Gebührensätze pro m² werden, aufgrund der Anhebung der Mindestsätze und der im Sachverhalt beschriebenen Gebührenabrechnungen in den letzten Jahren, Gebührenmehreinnahmen erwartet. Die Höhe der Gebührenmehreinnahmen lassen sich nicht genau prognostizieren.

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

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Anlagen

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