Nach der Durchführung der Kalkulation der Marktgebühren im Jahre 2018 ist am 01. Januar 2019 die 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön in Kraft getreten. Die Gebühr (Marktstandsgeld) auf Jahrmärkten wurde wie folgt angepasst:
für Geschäfte aller Art pro Tag | von: | auf: | Erhöhung in % |
a) für die ersten 80 m² pro m² | 1,00 € | 1,75 € | 75 % + |
b) für jeden weiteren m² | 0,50 € | 0,85 € | 70 % + |
c) mindestens jedoch | 20,00 € | 35,00 € | 75 % + |
Aufgrund der enormen Erhöhung der Gebührensätze fanden im Jahr 2019 mehrere Gespräche zwischen dem Schaustellerverband und der Verwaltung statt. In den Gesprächen beklagten die Schausteller immer wieder die enorme Gebührenerhöhung. Die Schausteller teilten der Verwaltung mehrfach mit, dass ein Jahrmarkt in Plön zu den oben genannten Gebührensätzen leider nicht mehr stattfinden kann.
Damit die Jahrmärkte vorerst weiterhin stattfinden konnten, hat Bürgermeister Winter gem. § 5 der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön entschieden von der Gebührenerhebung teilweise abzusehen.
Die Gebühr für die Jahrmärkte wurde daraufhin neu kalkuliert. Am 01. Januar 2021 ist dann die 4. Nachtragssatzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön in Kraft getreten. Die Gebühr (Marktstandsgeld) auf Jahrmärkten wurde wie folgt reduziert:
für Geschäfte aller Art pro Tag | von: | auf: | Senkung in % |
a) für die ersten 80 m² pro m² | 1,75 € | 1,50 € | 14,29 % - |
b) für jeden weiteren m² | 0,85 € | 0,70 € | 17,65 % - |
c) mindestens jedoch | 35,00 € | 30,00 € | 14,29 % - |
Auch diese Anpassung wurde beklagt und die Schausteller haben der Verwaltung mitgeteilt, dass Fahrgeschäfte mit hohem Platzbedarf an den Jahrmärkten zu den oben genannten Gebührensätzen nicht teilnehmen können. Die Logistik-, Energie- und Personalkosten seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Des Weiteren sinken die Besucherzahlen der Jahrmärkte stetig.
Hiervon betroffen sind hauptsächlich die Großfahrgeschäfte wie der Autoscooter, die Kindereisenbahn und die Kinderschleife.
Durch einen Wegfall dieser Fahrgeschäfte würde die ohnehin schon niedrige Besucherzahl weiter sinken und ein Jahrmarkt zukünftig in Plön nicht mehr stattfinden können.
Im Vergleich zu den umliegenden Städten hat Plön mit Abstand die höchsten Gebührensätze.
Die Landeshauptstadt Kiel verlangt zum Beispiel für Fahrgeschäfte u. ä.
a) für einen Platz bis zu 30 m² je m² 0,55 €
b) für jeden weiteren m² 0,22 €
und für alle anderen Geschäfte
a) für einen Platz bis zu 30 m² je m² 0,93 €
b) für jeden weiteren m² 0,34 €
Um einen Wegfall der Fahrgeschäfte zu vermeiden, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt vor:
für Geschäfte aller Art pro Tag
a) für die ersten 80 m² pro m² 0,70 €
b) für größere Unternehmen die weiteren 81 bis 150 m² pro m² 0,30 €
c) darüber hinaus pro m² 0,10 €
d) mindestens jedoch 30,00 €
Die Anpassung der Jahrmarktgebühren innerhalb des Kalkulationzeitraumes 2021-2023 ist aus gebührenrechtlicher Sicht zulässig. Die Veränderung in Form der Vergünstigung der Gebühren hat keinen Einfluss auf die nächste Kalkulation im Jahr 2023 für den Kalkulationszeitraum 2024-2026.