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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2686

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf die Verwaltungsvorlagen Nr. 2688 (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren) und Nr. 2685 (Straßenreinigungssatzung) wird verwiesen. In diesen Vorlagen wurde beschrieben, warum die Stadt Plön neben der Straßenreinigungssatzung ebenso eine Straßenreinigungsgebührensatzung zum 01. Januar 2023 in Kraft setzen muss.

 

Die Gebührensätze, die in dem anliegenden Entwurf der Straßenreinigungsgebührensatzung eingeflossen sind, ergeben sich aus der Grundlage der Gebührenkalkulation der Firma Treukom.GmbH.

 

Der Satzungstext der Straßenreinigungsgebührensatzung selbst wurde in einigen Bereichen den aktuellen rechtlichen und formellen Gegebenheiten angepasst. Der Gebührenmaßstab bleibt gegenüber der bisherigen Satzung der Stadtwerke Plön AöR jedoch unverändert.

 

Künftig werden hier durchaus Verfeinerungen angestrebt. Diese Veränderungen ziehen wiederum umfangreiche Prüfungen der einzelnen Flurstücke nach sich. Diese Prüfungen sind zeitlich bis zur Übernahme der Aufgabe der Straßenreinigung zum 01. Januar 2023 jedoch nicht mehr zu leisten, so dass es zunächst beim bisher bekannten Maßstab verbleibt.

 

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Beschlussvorschlag

A) Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Plön (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

B) Die Ratsversammlung fasst den folgenden Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Plön (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Übernahme der aktuellen Gebührensätze aus der jüngsten Gebührenvorkalkulation 2023 wird angestrebt, die gebührenfähigen Aufwendungen der Straßenreinigung (außerhalb des öffentlichen Anteils) abzudecken. Entsprechende Erträge und Aufwendungen werden in den noch aufzustellenden Haushalt 2023 aufgenommen.


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine


 

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Anlagen

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