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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2701

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Plön hat dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein jedes Jahr bis zum 28.02. den Maßnahmenplan für die Städtebauförderung für das laufende Jahr einzureichen. Dieser zeigt eine Übersicht der für das jeweilige Jahr angedachten Maßnahmen. Erst nach Zustimmung des Ministeriumsr Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein rfen Maßnahmen begonnen werden.

 

r das Jahr 2023 wurde von der Verwaltung der Maßnahmenplan 2023 (Anlage 1) ausgearbeitet.

Aufgenommen sind die Ausschreibung und Vergabe von Sanierungsträgerleistungen sowie die Vergütung des Sanierungsträgers. Diese sind für die weitere Abwicklung der Städtebauförderung unerlässlich und bereits vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfohlen (Sitzung vom 16.11.2022) sowie der Ratsversammlung beschlossen worden (Sitzung vom 14.12.2022).


Des Weiteren wurden der städtebaulich-freiraumplanerische-verkehrliche Wettbewerb für den  Bahnhofsvorplatz sowie die Fortschreibung des Verkehrsgutachtens mit Schwerpunkt ruhender Verkehr im Maßnamenplan aufgeführt. Der Wettbewerb dient als Grundlage für weitere Planungen zur Schaffung eines Bereichs als Ankommensort mit hoher Aufenthaltsqualität und verbesserter Vernetzung in die Innenstadt.

Die verkehrliche Planung des ZOB, der Bahnhofstraße sowie des ruhenden Verkehrs soll ein zentraler Bestandteil der Planungen für die Freiräume sein, sodass auch die Fortschreibung des Verkehrsgutachtens mit Schwerpunkt ruhender Verkehr in den Maßnahmenplan aufgenommen wurde.

 

Unabhängig vom Wettbewerb r den Bahnhofsvorplatz wird die Aufwertung und Umgestaltung der Schwentineterrassen als erste Umsetzungsmaßnahme vorgeschlagen. Ziel ist die Schaffung von Aufenthaltsqualität und Aufwertung des Hangs als innerstädtische Naherholungsfläche.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt den Maßnahmenplan 2023 für das Gebiet der Städtebauförderung. Die entsprechenden Mittel des städtischen Eigenanteils i.H.v. 230.000 Euro sind in den Haushalt 2023 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der zu beantragenden Maßnahmen für das Jahr 2023 betragen 130.000 Euro für den Wettbewerb, 40.000 Euro für die Fortschreibung des Verkehrsgutachtens und 520.000 Euro für die Aufwertung und Umgestaltung der Schwentineterrassen. Alle Maßnahmen sind zu 100 % durch Mittel der Städtebauförderung förderfähig, sodass bei der Stadt ein Eigenanteil von 230.000 Euro verbleibt. Diese Mittel sind in den Haushalt 2023 einzustellen und auf das Sonderkonto Städtebauförderung zu überführen.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz bzw. Klimafolgenanpassung finden sich als Querschnittsthema in allen Maßnahmen der Städtebauförderung wieder. Daher ist bei der Umsetzung der Maßnahmen eine positive Klimarelevanz zu erwarten.



 

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Anlagen

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