Die Stadt Plön hat dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein jedes Jahr bis zum 28.02. den Maßnahmenplan für die Städtebauförderung für das laufende Jahr einzureichen. Dieser zeigt eine Übersicht der für das jeweilige Jahr angedachten Maßnahmen. Erst nach Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein dürfen Maßnahmen begonnen werden.
Für das Jahr 2023 wurde von der Verwaltung der Maßnahmenplan 2023 (Anlage 1) ausgearbeitet.
Aufgenommen sind die Ausschreibung und Vergabe von Sanierungsträgerleistungen sowie die Vergütung des Sanierungsträgers. Diese sind für die weitere Abwicklung der Städtebauförderung unerlässlich und bereits vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfohlen (Sitzung vom 16.11.2022) sowie der Ratsversammlung beschlossen worden (Sitzung vom 14.12.2022).
Des Weiteren wurden der städtebaulich-freiraumplanerische-verkehrliche Wettbewerb für den Bahnhofsvorplatz sowie die Fortschreibung des Verkehrsgutachtens mit Schwerpunkt ruhender Verkehr im Maßnamenplan aufgeführt. Der Wettbewerb dient als Grundlage für weitere Planungen zur Schaffung eines Bereichs als Ankommensort mit hoher Aufenthaltsqualität und verbesserter Vernetzung in die Innenstadt.
Die verkehrliche Planung des ZOB, der Bahnhofstraße sowie des ruhenden Verkehrs soll ein zentraler Bestandteil der Planungen für die Freiräume sein, sodass auch die Fortschreibung des Verkehrsgutachtens mit Schwerpunkt ruhender Verkehr in den Maßnahmenplan aufgenommen wurde.
Unabhängig vom Wettbewerb für den Bahnhofsvorplatz wird die Aufwertung und Umgestaltung der Schwentineterrassen als erste Umsetzungsmaßnahme vorgeschlagen. Ziel ist die Schaffung von Aufenthaltsqualität und Aufwertung des Hangs als innerstädtische Naherholungsfläche.