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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - O/RV/2023/2750-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf die Ursprungsvorlage VO/RV/2023/2750 wird Bezug genommen. Die Fachausschüsse haben an folgenden Tagen ihre Produktbücher beraten:

Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am 26.04.2023

Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 04.05.2023

Hauptausschuss am 08.05.2023

Der Hauptausschuss hat in dieser Sitzung auch die Gesamthaushaltsberatung durchgeführt.

 

Vom Versand der Haushaltsunterlagen am 14.03.2023 bis zum 09.05.2023 haben sich insgesamt 78 Veränderungen ergeben, die in einer gesonderten Übersicht erfasst sind (sh. Anlage 1). Sämtliche Veränderungen sind von den Ausschüssen beschlossen worden.

 

Darüber hinaus wurde das Ergebnis der Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes (Bund und Kommunen) in den Planentwurf eingearbeitet. Gegenüber dem Verwaltungsentwurf entstand für das laufende Haushaltsjahr 2023 eine Minderung der Personalaufwendungen in Höhe von 176.200 €. Hingegen werden die Finanzplanungsjahre 2024 bis 2026 zusätzlich wie folgt belastet:

2024: + 123.200 €

2025: + 194.900 €

2026: + 166.300 €

 

Die Veränderungen, die seitens des Tarifergebnisses ausgelöst wurden, sind der Anlage 2 zu entnehmen. Der Hauptausschuss hat diese Personalkostenneuberechnung ebenfalls in seiner Sitzung am 08.05.2023 beschlossen.

 

Der nachstehenden Übersicht ist unter Berücksichtigung sämtlicher Beschlüsse die Entwicklung der Fehlbedarfe zu entnehmen:

 

Jahr

Fehlbedarf

ursprünglich

Fehlbedarf

aktuell

Verbesserung (-) /

Verschlechterung (+)

 

 

 

 

2023

3.945.200 €

3.591.600 €

- 353.600 €

2024

2.814.000 €

2.793.100 €

- 20.900 €

2025

1.984.400 €

2.212.200 €

+ 227.800 €

2026

1.868.300 €

1.909.400 €

+ 41.100 €

 

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Beschlussvorschlag

Der Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltsjahres 2023 wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgelegten Veränderungslisten sowie der in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.05.2023 gefassten Einzelentscheidungen beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen Investitionskredite zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung von Investitions- oder Investitionsförderungsmaßnahmen entwickeln sich nach dem Stand der Fachausschussberatungen wie folgt:

 

Jahr

Kredite

ursprünglich

Kredite

aktuell

Verbesserung (-) /

Verschlechterung (+)

 

 

 

 

2023

3.023.500 €

2.486.400 €

- 537.100 €

2024

4.499.700 €

4.969.400 €

+ 469.700 €

2025

341.200 €

609.000 €

+ 267.800 €

2026

343.200 €

368.200 €

+ 25.000 €

 

Abzüglich der geplanten Tilgungsleistungen würde somit eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 5,4 Mio. € eintreten. Die Investitionsverschuldung würde folglich von 9,3 Mio. € (Stand Ende 2022 inkl. Restkreditermächtigung) auf 14,7 Mio. € ansteigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind in dem vorstehenden Sachverhalt beschrieben.
 

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 

 

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Anlagen

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