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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2860

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Malente beteiligt die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Gemeinde Malente r ein Gebiet östlich der Godenbergstraße und westlich der Bahnstrecke nach Lütjenburg sowie nordöstlich des Kleingartengeländes in Bad Malente-Gremsmühlen.

 

Die Gemeinde Malente strebt mit der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 44 an, auf dem Gelände des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland (CJD) nach Abriss der dort vorhandenen Gebäude, die planerischen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.

Der Bebauungsplanentwurf ermöglicht eine Bebauung mit zwei-bis dreigeschossigen, freistehenden Gebäuden bei einer GRZ von 0,3. Insgesamt sollen etwa 120 bis 130 Wohneinheiten entstehen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Gemeinde Malente hat keine Auswirkungen auf die Belange der Stadt Plön.

 

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Beschlussvorschlag

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Gemeinde Malente sind keine Belange der Stadt Plön betroffen.

Seitens der Verwaltung wird keine Stellungnahme an die Gemeinde Malente abgegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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