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ALLRIS - Vorlage

Vorlage Schulverband - VO/RV/2023/2925

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Einleitung

Die Klimaschutzmaßnahme GS3 „Ausgewählte Maßnahme: Energetische Sanierung der Gemeinschaftsschule am Schiffsthal“ ist Teil des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Plön und wird laut aktuellem Förderbescheid der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) mit der Höchstfördersumme von 200.000 € gefördert. Die Schulverbandsversammlung hatte sich am 08.12.2020 für den Tausch der veralteten Ölheizung gegen eine Holzhackschnitzelheizung sowie zusätzlich für ein Wärmenetz, Solarthermie und eine Einzelraumregelung ausgesprochen. Ziel der Maßnahme ist die Einsparung von mindestens 70% THG-Emissionen der Wärmeversorgung der Schule durch den Tausch der Heizungsanlage. Somit kann ein wesentlicher Beitrag zum kommunalen Klimaschutz geleistet werden.

Die heutige Vorlage dient als Entscheidungshilfe und Grundlage für den Beschluss zum weiteren Vorgehen.

 

Zeitlicher Ablauf von 2020 bis 1. KW 2024

Im Folgenden werden einzelne Momente des zeitlichen Ablaufs kurz umrissen:

08.12.2020 Schulverbandsversammlung beschließt den Tausch der alten Ölheizung gegen eine Holzhackschnitzelheizung

07.10.2021 1. Kostenschätzung durch OCFC sowie berechnete THG-Emissionsreduktion (ca. 350.000 € brutto und 50% THG-Emissionsreduktion)

05.09.2022 Nachforderungen durch ZUG. Vor allem: Höhere Reduktion (70% statt 50% der THG Emissionen notwendig)

28.09.2022 2. Kostenschätzung und -anpassung durch OCF sowie berechnete THG-Emissionsreduktion (ca. 490.00 € brutto und 73% THG-Emissionsreduktion)

13.12.2022 Zuwendungsbescheid durch ZUG eingegangen

04.04.2023 Beschluss der Alternativenprüfung und die Aufnahme der Gelder in den 1. Nachtragshaushalt 2023 durch den Schulverband, Auftragswert 20.000 €

13.06.2023 1. Ausschreibung (beschränkt) an: IPP Ingenieurgesellschaft Possel und Partner, IWP Ingenieure Elmshorn, JLM Planung Bornhöved, Planungsgruppe KMO Ingenieurgesellschaft mbH jeweils ohne Rückmeldung

17.07.2023 2. Ausschreibung (öffentlich): Ohne einen einzigen Download, keine Rückmeldung

24.08.2023 Zuwendungsbescheid mit Bestätigung der beantragten Verschiebung des Projektbeginns um weitere 3 Monate (bis 29.02.2024) und Verschiebung der Zahlung an den Schulverband ins Kalenderjahr 2024 (siehe Kassenmäßige Bereitstellung der Gelder durch ZUG)

Sep. 2023 Kontaktaufnahme mit OCFC, IBK Ingenieure Rust&Keading, Averdung Ingenieure (jeweils Absage) und Get2Energy (G2E, sehr großes Interesse)

Okt. 2023 Klärung Detailfragen mit G2E und ZUG

Mitte Dez. 23 G2E erstellt erste Kostenschätzung, die am 09.01.2024 fertig sein soll. Es handelt sich um eine Schätzung, die jedoch anhand der Verbrauchswerte und nach der stattgefundenen Besichtigung erstellt wird. G2E geht von einer deutlichen Kostensteigerung im Vergleich zur bisherigen Kostenschätzung, aus

Mitte Dez. 23 Klärung der Frist „Maßnahmenbeginn anzeigen“ mit der ZUG

Ende Dez. Drei Absagen und ein Interessierter Anbieter (G2E), potentieller Kontakt zu IPP über den LOI, dennoch zeitlicher Engpass

1.KW 2024 G2E meldet telefonisch die erste grobe Schätzung der Baukosten von ca. 700.000 € (schriftliche Kostenschätzung wird bis zur Sitzung nachgereicht)

 

Kassenmäßige Bereitstellung der Gelder durch ZUG:

2023  0,00 €

2024  106.666,00 €

2025  53.344,00 €

2026  40.000,00 €

Gesamt 200.000,00 €

 

Gesamtfinanzierungsplan

 200.000,00 € Bundesmittel

+ 290.429,00 € Eigenmittel

= 490.429,00 € Gesamtausgaben

 

Aktuelle Fristen

29.02.2024 Bestätigung des Vorhabenbeginns bei ZUG

Verlängerung um 3 weitere Monate bis 31.05. nun doch möglich, bereits beantragt, aber noch keine schriftliche Bestätigung

28.02.2026 Schlussbericht und Verwendungsnachweis

 

Die wahrscheinlich wichtigste Neuigkeit:

Die Vergabe der Bauleistung (HOAI Stufe 8) muss nach aktueller Auskunft des Fördermittelgebers bis zur angegebenen Frist vergeben sein, da es sich hierbei um die förderfähigen Leistungen handelt.

 

Dies ist der Absatz aus der Vorlage für den 05.12.2023, um den Unterschied zu verdeutlichen:

Der Auftrag für die Planung und die Umsetzung des Heizungstausches (Leistungsverzeichnis) muss aktuell bis zum 29.2.2024 vergeben sein („Anzeige des Maßnahmenbeginns“), ansonsten verfallen die Fördermittel. Auf zwei Ausschreibungen zu der Alternativenprüfung und der Maßnahme (wird gemeinsam vergeben) gab es keine Angebote, aktuell gibt es ein Unternehmen, welches an der Planung, Umsetzung und an dem Betrieb der Anlage interessiert ist.

 

Weiteres Vorgehen

Die Rahmenbedingungen stellen sich zurzeit so dar, dass die Verwaltung empfiehlt das Projekt vor dem Hintergrund der Fördermaßnahme zu beenden und einen neuen Anlauf mit potenziellen anderen Förderungen zu starten.

Es gibt drei Faktoren, die die Verwaltung dazu veranlassen der SSV zu empfehlen, das Projekt im bisherigen Rahmen zu beenden. Diese Begebenheiten sind:

A) Die verstärkte zeitliche Komponente: Vergabe der Bauleistung statt der Planungsleistung bis zum 31.05.2024

B) Durch die personellen Veränderungen und noch laufende Stellenbesetzungsverfahren sind die Kapazitäten im FB Planen und Bauen eingeschränkt.

C) Finanzielles Risiko:  Mit den zu erwartenden Preissteigerungen wird die Befürchtung verbunden, eine „zu geringe“ Förderquote“ (im Verhältnis zu anderen Förderprojekten, bei dieser Summe) zu erhalten.

 

Dennoch sollte das Projekt weiterverfolgt werden. Die im Haushalt eingeplanten Mittel für die Alternativenprüfung sollten entsprechend ihrem Zweck verwendet werden (sofern die Alternativenprüfung noch gewünscht ist (-> siehe Beschlussvorschlag)). Je nach Förderbedingungen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) beispielsweise, sollten die HOAI Phasen 1-3 der vorgeschlagenen Alternative bereits in 2024 beauftragt werden, damit auf Grund dieser Planungsleistung die folgenden Schritte und vor allem die finanzielle Belastung entsprechend genau berücksichtigt werden kann; sowohl im Haushalt 2025 als auch bei einem daraus folgenden Förderantrag. Die Möglichkeiten weiterer Förderung müssen noch detailliert recherchiert und untersucht werden.

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Beschlussvorschlag

 

 Der Hauptausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt der Schulverbandsversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Die Schulverbandsversammlung beschließt unter den gegebenen Umständen die Fördermaßnahme „Ausgewählte Maßnahme: Energetische Sanierung der Schulen am Schiffsthal“ zu beenden. Dies beinhaltet die mit ZUG geregelte Rückgabe des Förderbescheids.

2. Die Schulverbandsversammlung beschließt, dass der Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 04.04.2023 über die Prüfung alternativer Heizungstechnologien bestehen bleibt und die Umsetzung durch die Verwaltung erfolgen soll.

3. Die Verwaltung wird beauftragt das Folgeprojekt „Wärmenetz Schiffsthalschulen“ anzugehen.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel für die Alternativenprüfung stehen zur Verfügung. Hier sind keine Auswirkungen zu erwarten. Es könnten Planungskosten für die HAOI Phasen 1-3 anfallen, die in einem Nachtragshaushalt 2024 zu berücksichtigen wären. Perspektivisch wird eine deutliche Kostensteigerung in Höhe von ca. 300.000 angenommen. Evtl. kann diese durch bessere Förderbedingungen minimiert oder ausgeglichen werden. Nach der Festlegung eines Bauzeitenplanes sind die Kosten den entsprechenden Jahren über einen Nachtragshaushalt 2024 und der Haushaltplanung ab 2025 neu zu veranschlagen.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

Das Beenden des Fördermaßnahme hat zunächst keine Auswirkungen. Der dadurch perspektivisch nicht umgesetzte Heizungstausch stellt eine sehr negative Entwicklung dar. Bei einem Folgeprojekt „rmenetz Schiffsthalschulen“ sollte daher der prozentuale Ansatz der Versorgung mit Wärme durch regenerative Quellen weiterhin mindestens 70% betragen. Eine Aufstockung auf 100% würde sich entsprechend sehr positiv auf die Klimarelevanz auswirken.


 

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Anlagen

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