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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/2947

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die politischen Gremien der Stadt Plön haben beschlossen, den Marktplatz barrierefrei umzugestalten und Teilbereiche neu pflastern zu lassen, um die Nutzung für geh- und sehbehinderte Menschen zu erleichtern.

 

Zusammen mit weiteren Maßnahmen wurde am 20.07.21 ein Antrag über das Förderprogramm des Landes gemäß Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm) vom 15.06.2021 des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) gestellt.

Am 24.08.2021 erhielt die Stadt Plön einen Zuwendungsbescheid für die beantragten Maßnahmen in Höhe von 499.500 Euro.

 

Für die Marktplatzumgestaltung wurden Gesamtkosten in Höhe von brutto 470.000 geschätzt. Die Höhe der Förderung beträgt 352.500,00 Euro. Gleichzeitig war ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5% des bewilligten Zuschusses = 5.287,50 Euro zu zahlen.

 

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 19.09.2022 erhielt die Ingenieurberatung Hauck GmbH den Auftrag zur Planung und Durchführung der Umgestaltung des Marktplatzes und zur Instandsetzung des Marktbrunnens sowie die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorleistung.

 

Im Zuge der bisherigen Planung wurde die Markplatzfläche digital vermessen und das Gelände aufgenommen. Es fanden in diesem Zusammenhang zwei Ortstermine statt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Marktmeister.

 

Am 10.05.23 fand im Rathaus das erste Planungsgespräch unter Beteiligung von Frau Radünzel, Herrn Homeyer, Herrn Olesch sowie Herrn Keller und Herrn Vollstedt vom beauftragten Ingenieurbüro statt.

 

Die in diesem Termin besprochenen Ideen wurden in den Lageplan eingearbeitet.

 

Am 21.06.23 fand im Rathaus das zweite Planungsgespräch unter gleicher Beteiligung wie das erste Planungsgespräch statt. Es wurden weitere Ideen und Varianten besprochen.

 

Diese wurden ebenfalls in den Lageplan eingearbeitet.

 

Bei den Ergebnissen handelte es sich zunächst um die Lage der umzubauenden Fläche, die Linienführung und die Anschlussbereiche an den Bestand.

 

Diese sind die Grundlage für die weiteren Planungen.

 

Am 30.08.2023 wurden diese Ergebnisse im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung vorgestellt. Mit dem Beschluss der Freigabe des Vorentwurfes, konnte ein Termin zur Vorstellung des Vorhabens in der Öffentlichkeit vorgenommen werden.

 

Am 05.10.2023 fand eine Veranstaltung zur Vorstellung des Vorhabens in der Aula Am Schiffsthal statt. Bei diesem Termin wurden die Linienführung der umzubauenden Fläche und die verschiedenen Möglichkeiten der Oberflächengestaltung vorgestellt. Ebenfalls wurde über den Marktbrunnen und seinen Standort debattiert.

 

Um die Planung und Entscheidungsfindung weiter voran zu bringen, hat das Ingenieurbüro Hauck nach Rücksprache mit der Verwaltung für die vorabgestimmte Fläche die Baukosten für 3 verschiedene Oberflächenvarianten ermittelt.

 

Diese Varianten wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am 15.11.23 vorgestellt. Die Ausführungsvariante 2, Pflastersteine auf Höhe bringen, verfugen und fräsen wurde beschlossen.

Ebenfalls wurde beschlossen, dass der Markbrunnen an seinem jetzigen Standort verbleibt.

 

Nach Beschluss der Lage des Marktbrunnens und der Ausführungsvariante der Oberfläche hat das Ingenieurbüro Hauck mit der Ausführungsplanung der barrierefreien Umgestaltung des Markplatzes und der Weiterentwicklung des Markbrunnenbereiches begonnen.

 

Im Zuge des Ausführungsplanung der barrierefreien Umgestaltung des Marktplatzes wurden die taktilen Leitelemente in die Planung integriert. Hier wurden zwei Varianten geplant. Die Variante 1 unterscheidet sich zur Variante 2 im Zugangsbereich von der Straße Markt zum Marktplatz im Bereich des Marktbrunnens.

 

Dies wird in den Anlagen 1-4 dargestellt.

 

Die Weiterentwicklung und Umgestaltung des Marktbrunnenbereiches mit Trinkbrunnen und eine Aufstellung der für diesen Bereich geschätzten Kosten wird in den Anlagen 5 und 6 dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag

 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt die Freigabe der Variante 1 bzw. der Variante 2 der vorgestellten Ausführungsplanung für die Umgestaltung des Marktplatzes und Freigabe der Ausführungsplanung für die Umgestaltung des Marktbrunnenbereiches. Diese sind Grundlage Ausschreibung. Diese kann somit erfolgen.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bereits im Haushaltsplan 2022 wurden Planungsmittel in Höhe von 70.000 €r den barrierefreien Umbau des Marktplatzes berücksichtigt. Diese wurden in das Jahr 2023 übertragen. Für die Umsetzung der Maßnahme wurden 400.000 € in 2023 veranschlagt. Die Mittel für die Umsetzung werden nach 2024 übertragen. Die Maßnahme wird durch das Land im Rahmen des Innenstadtprogrammes gefördert. Die Fördersumme beläuft sich auf 352.500 €. Die Zahlung konnte bereits vereinnahmt werden. Da Kreditmittel haushaltsrechtlich nur begrenzt übertragbar sind, stehen die Mittel aus 2022 (70.000 €) nur bis zur Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2024 zur Verfügung.

 

Für die Umgestaltung des Marktbrunnens sind ebenfalls Mittel im Finanzplan des Haushaltsplanes vorhanden. Die Planungskosten wurden bereits im Jahr 2022 mit 24.500 € und die Baukosten in Höhe von 82.000 € für das Jahr 2024 eingeplant. Die Mittel für 2024 wurden mit einer Verpflichtungsermächtigung abgesichert, so dass diese auch bereits während der Interimswirtschaft zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme wird vom Bund im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu 90 % gefördert.

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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Anlagen

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