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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/3002-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat am 22.04.2024 die Beratungen zur Anhebung der Realsteuerhebesätze Grundsteuer A und B und Beschluss einer Hebesatzsatzung rückwirkend per 01. Januar 2024 durchgeführt und hat in seiner Sitzung am 22.04.2024 mehrheitlich für eine Erhöhung des Realsteuerhebesatzes der Grundsteuer B gestimmt.

Die Realsteuerhebesätze der Grundsteuer A sowie der Gewerbesteuer bleiben unverändert.

 

Die Empfehlung des Hauptausschusses für die Ratsversammlung sieht folgende Realsteuerhebesätze vor:

 

Grundsteuer A: 390 v.H.

Grundsteuer B: 475 v.H.

Gewerbesteuer: 390 v.H.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Hebesatzsatzung der Stadt Plön wird in der vorliegender Form und Fassung (siehe Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage) beschlossen. Sie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Die Erhöhung der Grundsteuer B von 425 v.H. auf 475 v.H. bringt jährliche Mehrerträge von rd. 170.000 €. r das Haushaltsjahr 2024 undr die drei folgenden Finanzplanungsjahre 2025 bis 2027 sind rd. 685.000 € zu erwarten.

 

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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Anlagen

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