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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2018/1563-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

2022 wurden die Eingangsdaten und ruhigen Gebiete der Lärmkartierung der Stadt Plön zur Verfügung gestellt und überprüft. Die geprüften neuen rmkarten

wurden im Februar 2023 im Geoportal Umgebungslärm veröffentlicht (www.laerm.schleswigholstein).

Zu diesen Lärmkarten ist anzumerken, dass EU-weit neue Berechnungsverfahren anzuwenden waren. Durch diese Verfahren wird innerorts die rmsituation tendenziell leiser aber mit zunehmendem Abstand zur Lärmquelle tendenziell lauter als in der Kartierung 2017 dargestellt. Besonders relevant ist, dass die Abschätzung der Zahl der belasteten Menschen grundlegend geändert wurde, mit der Folge, dass bei ähnlicher Lärmsituation die Zahl auf das 1,5-fache bis über das 2,5-fache gegenüber der letzten Runde steigen kann (Anlage 1 Gegenüberstellung der Ergebnisse aktuelles und vorheriges Verfahren).

 

Auf Grundlage dieser Lärmkarten ist es Aufgabe der Stadt Plön, den Lärmaktionsplan der letzten Runde (2018) zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Dabei ist der Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange eingeschlossen, die Möglichkeit zu geben, an der Überprüfung und der Überarbeitung mitzuwirken. Hierfür ist

ein öffentliches Beteiligungsverfahren mit Bekanntmachung und Auslegung des Aktionsplans vorgesehen. Ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Ratsversammlung ist zu fassen.

 

Herr Hinz von der Wasser- und Verkehrskontor GmbH aus Neumünster, hat den Lärmaktionsplan aus 2018 überprüft und angepasst (Anlage 2). Er stellt diesen kurz vor und beantwortet Fragen (persönlich in der Sitzung am 15.05.2024, auf Wunsch auch in der Ratsversammlung am 22.05.2024). Der Beschluss aus der Sitzung vom 21.02.2024 zum TOP 9.1 (Antrag der FWG: Versetzen des Ortsschildes) wurde im Lärmaktionsplan unter Punkt 3.2 „Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre als Unterpunkt der lfd. Nr 2 mit aufgeführt (Anlage 3).

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Plön folgende Beschlussfassung:

 

1. Die Ratsversammlung beschließt den Entwurf des Lärmaktionsplans, Stand

22.04.2024, der Stadt Plön zur Umsetzung der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f

BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV, in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).

 

2. Der Entwurf des Lärmaktionplans der Stadt Plön, Stand 22.04.2024, ist öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß eines vorliegenden Angebotes vom 19.03.2024 für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird mit Aufwendungen in Höhe von rd. 2.500 € gerechnet. Dieser Aufwand ist dem Produktsachkonto 51100.54311000 (Aufwendungen für Städtebau und -planung) zuzuordnen.


 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

 

Negativ

 

keine

Reduzierung des CO2-Ausstosses

 

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Anlagen

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