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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/3041

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 16.02.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Einrichtung der Fahrradstraße „Rodomstorstraße nsemarkt“ beschlossen. Am 26.10.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Verwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen zur Einrichtung der Fahrradstraße beauftragt.

Am 25.01.2023 wurde der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön die Konzeption zur Errichtung einer Fahrradstraße Rodomstorstraße nsemarkt vorgelegt, mit der Bitte diese als Grundlage für die ingenieurstechnische Planung zu prüfen und zu genehmigen. Eineckmeldung des Kreises erfolgte zunächst nicht.

Am 23.05.2023 wurde durch dasr die Planung beauftragte Ingenieurro zum Projektstart ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der Stadt Plön, der Verkehrsaufsicht des Kreises, dem LBV und der Polizeidirektion Kiel organisiert. Der Termin diente dazu, offene Fragen der Beteiligten zu klären und Hinweise zur Planung zu geben.

Am 12.12.2023 wurden durch das Ingenieurro an relevante Träger öffentlicher Belange sowie die Verkehrsaufsicht des Kreises ein überarbeiteter Stand der Planungsunterlagen versendet, mit der Bitte zu der Planung Stellung zu nehmen.

Mit Datum vom 28.05.2024 versendete die Verkehrsaufsicht des Kreises Plön einen ablehnenden Bescheid für die verkehrsrechtliche Genehmigung der „Konzeption zur Errichtung einer Fahrradstraße Rodomstorstraße nsemarkt der Stadt Plön“. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

 

r die Klärung von Fachfragen im Zusammenhang mit dem ablehnenden Bescheid und für eine mögliche Widerspruchsbegründung ist ein Austausch zwischen der Verwaltung und dem beauftragen Ingenieurro sowie weiteren Akteuren, wie z.B. Rad.SH erforderlich. Auch die Teilnahme als Testkommune an einem Forschungsprojekt des Difu zum Thema Radverkehrsplanung beschleunigen wird geprüft.

Um ausreichend Zeit für diese Gespräche zu haben, empfiehlt die Verwaltung, gegen den ablehnenden Bescheid des Kreises zunächst fristwahrend Widerspruch einzulegen. Eine Begndung des Widerspruchs soll nachgereicht werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, gegen den negativen Bescheid des Kreises Plön auf Genehmigung des Konzeptes zur Einrichtung einer Fahrradstraße im Streckenverlauf der Rodomstorstraße bis zum nsemarkt“ fristwahrend Widerspruch einzulegen. Sofern für die Begründung des Widerspruches eine juristische Beratung erforderlich scheint, ist diese durch die Verwaltung zu beauftragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss selbst hat keine finanziellen Auswirkungen. Sofern diesbezüglich ein Bedarf erkannt wird, entstehen Kosten für eine juristische Beratung.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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