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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2009/454

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die grundsätzliche Veranlassung  zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes ist in § 95 b der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein in Verbindung  mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik geregelt.

Die Fachgruppe Finanzen hat unter Mitwirkung der Fachausschüsse der Ratsversammlung, der einzelnen Fachgruppen und Außenorganisationseinheiten sowie der Budgetverantwortlichen einen 2. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2009 entwickelt.

In diesem Nachtragshaushaltsplan sind alle Veränderungen von Erträgen/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen, soweit sie im Zeitraum der Aufstellung bekannt waren, enthalten.

Mit der relativ spät im Jahr erfolgten Aufbereitung des 2. Nachtrages 2009 wird eine optimierte Planungsgenauigkeit angestrebt.

Tendenziell ist auf breiter Basis eine Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Plön eingetreten. Diese Feststellung vermag ebenso zu erfreuen wie zu überraschen, da die Vorbereitungen für den 1. Haushaltsnachtrag im Mai/Juni 2009

noch unter eindeutig negativen Vorzeichen standen. Damit wird die Hoffnung genährt, dass aus Sicht der Stadt Plön  seinerzeit die Talsohle der Rezession erreicht war und nunmehr durchschritten ist.

 

Vorweg genommen verringert sich der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt um 568.400 € von 1.527.700 € auf 959.300 €, was unter den herrschenden Umbedingungen als überaus positiv zu bewerten ist.

Auf der Ertragsseite sind als wesentliche Verbesserungen Mehrerträge an Gewerbesteuern in Höhe von 260.000 € sowie 146.700 € zusätzlich für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu nennen. Die Aufwendungen gehen saldiert um 1.700 € zurück. Das historische Zinstief lässt allein für Kassenfestkredite eine Ansatzreduzierung um 45.000 € zu.

 

Für den Finanzhaushalt in der Fassung des 2. Nachtrages 2009 sind Verbesserungen auf der Einzahlungsseite um 521.700 €  und auf der Auszahlungsseite um 46.700 € festzustellen. Aus Einnahmeplus und Ausgabeminus errechnet sich die Minderung des voraussichtlichen Jahresfehlbetrages um 568.400 €.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  nehmen brutto um 247.300 € zu. Hervorzuheben sind im Einzelnen die erhöhte Zuweisung des Bundes für Sohlgleite und Übersetzstelle Spitzenort mit rd. 165.100 €, die sich aufgrund der 100 – Prozent – Förderung in identischer Höhe auch auf die entsprechenden Auszahlungen auswirkt.  Erfreulich verlaufen ist weiterhin die Abrechnung der Baumaßnahme „Alter Bahnhof/Tourist – Info Großer Plöner See“. Insgesamt können infolge einer sehr vorsichtigen Veranschlagungspraxis nunmehr zum Abschluss des Projektes noch einmal 82.200 € vereinnahmt werden.

 

Hinsichtlich der um 170.500 € erhöhten Auszahlungen für Investitionen ist anzumerken, dass neben dem Vorhaben „Sohlgleite“ einige andere Positionen  anzupassen waren, so z. B. in den Bereichen Brandschutz (Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr) und Bedürfnisanstalten (Mehrkosten für Toilettenwagen).

 

Der Kreditbedarf, der mit dem 1. Nachtrag 2009 um 1.869.400 € von 742.200 € auf 2.611.600 € herauf gesetzt worden ist, kann um die verhältnismäßig geringe Summe von 76.800 € nunmehr auf 2.534.800 € reduziert werden.  

 

Von den 65 Produkten des städtischen Haushaltes sind 32 im 2. Nachtragsplan geändert worden. Die Erläuterungen sind den jeweiligen Teilhaushalten vorangestellt. Bei geringfügigen Unterschiedsbeträgen zur bisherigen Planung wurde von Erläuterungen abgesehen.   

 

 

Im Auftrage:

 

 

(N. Titze / I. Bausdorf)

            

 

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Beschlussvorschlag

Der vorliegende 2. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2009 wird beschlossen.

Der Ratsversammlung wird empfohlen, einen gleich lautenden Beschluss zu fassen.    

 

 

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