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Zuschüsse Familie, Kinder, Jugend

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

In der Stadt Plön gibt es eine Vielzahl von Sportvereinen mit entsprechenden Sparten und Abteilungen, die sich dem Kinder-, Jugend- und Erwachsenensport in vielfältigen Sportarten widmen. Jugendarbeit erfüllt bildungs- und gesellschaftspolitische Aufgaben. Die Stadt Plön sieht es deshalb als eine ihrer Aufgaben an, die Jugendarbeit in den Vereinen zu fördern und sie bei der Erfüllung solcher Aufgaben zu unterstützen und

  • gewährt den Plöner Vereinen, die regelmäßige ehrenamtliche Jugendarbeit betreiben, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10,- € pro jugendlichem Mitglied.
  • gewährt allen Vereinen, die ein Angebot für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Sommerferienprogramms der Stadtjugendpflege durchführen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100,- €.

Anspruchsberechtigt sind nur eingetragene Vereine (e.V.), die ihren Sitz in der Stadt Plön haben. Zuschüsse werden nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Vollständige Richtlinie für Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Zuschuss Freizeitfahrten und internationalen Begegnungen

Die Stadt bezuschusst Freizeitfahrten und internationale Begegnungen bis zum 27. Lebensjahr sowie Jugendgruppenleiter*innen. Um eine Zuwendung zu erhalten, muss ein schriftlicher kurzer Antrag eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Gewährung von Mitteln aus dem Haushalt der Stadt Plön:

  1. Die Fahrtdauer muß mindestens 2 Tage incl. einer Übernachtung betragen.
  2. Die Gruppe muß mindestens 5 Teilnehmer unter 27 Jahren umfassen. Über Ausnahmen entscheidet die Stadtjugendpflegerin.
  3. Es muß ein ausgefüllter Antrag vorliegen.
  4. Es muß eine eigenhändig von den Teilnehmenden unterschriebene Teilnehmerliste vorliegen.
  5. Der Antrag muß bis spätestens zum 30.11. d. jeweiligen Jahres vorliegen. (Berücksichtigung nach Reihenfolge des Einganges).
  6. Die Mittel dürfen nur zweckentsprechend verwendet werden.
  7. Die Abrechnungsunterlagen müssen einsehbar sein.

Vollständige Richtlinie für Zuwendungen zu Freizeitfahrten