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Auszug - Bebauungsplan Nr. 64 "Vogelberg" für das Gebiet nordöstlich und südlich der 'Rodomstorstraße', nordöstlich der 'Parkstraße' und westlich der Straße 'Langenbusch Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Plön
TOP: Ö 17
Gremium: Ratsversammlung der Stadt Plön Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Aula am Schiffsthal
Ort: Am Schiffsthal 10, 24306 Plön
VO/RV/2020/2140 Bebauungsplan Nr. 64 "Vogelberg" für das Gebiet nordöstlich und südlich der 'Rodomstorstraße', nordöstlich der 'Parkstraße' und westlich der Straße 'Langenbusch
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Federführend:Fachbereich 4 - Planen & Bauen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsverlauf:  

 

Die Bürgervorsteherin bittet darum, eine Ergänzung in den vorliegenden Beschlussvorschlag aufzunehmen und verliest diese:

 

 Sollte bei dem Bestand an Obstbäumen eine Fällung vorgenommen werden, kann die Stadt Plön, sofern die Obstbäume in einem Meter Höhe gemessen, einen Umfang von 80 cm aufweisen, eine Ersatzpflanzung von Obstbäumen fordern.“

 

 


Beschluss:

 

1. Die während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu den Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr.64 „Vogelberg“ abgegebenen Stellungnahmen mit den darin vorgebrachten Anregungen und Hinweisen der Öffentlichkeit sowie der Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und werden wie in der Abwägungsunterlage (Anlage 4) aufgeführt, abgewogen und beschlossen.

 

2. Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ mit seiner Begründung wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGBr die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Sollte bei dem Bestand an Obstbäumen eine Fällung vorgenommen werden, kann die Stadt Plön, sofern die Obstbäume in einem Meter Höhe gemessen, einen Umfang von 80 cm aufweisen, eine Ersatzpflanzung von Obstbäumen fordern.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0