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Auszug - 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön  

Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Plön
TOP: Ö 19
Gremium: Ratsversammlung der Stadt Plön Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Aula am Schiffsthal
Ort: Am Schiffsthal 10, 24306 Plön
VO/RV/2021/2199-1 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
  Bezüglich:
VO/RV/2021/2199
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen und interner Service   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsverlauf:  

 

rgermeister Winter macht darauf aufmerksam, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage in der letzten Sitzung des Hauptausschusses geändert worden ist. Da der Hauptausschussvorsitzende das ihm am 11. März 2021 übermittelte Protokoll bisher noch nicht freigegeben hat, konnte es noch nicht an die Ratsmitglieder versandt werden. Der Bürgermeister legt dar, dass der Hauptausschuss zum einen die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung in der von der Verwaltung beschlossen hat um sicherzustellen, dass Gremiensitzungen in Fällen höherer Gewalt nach § 35 a Gemeindeordnung (GO) online durchgeführt werden könnten. Weiterhin stellte die CDU Fraktion einen Änderungsantrag hinsichtlich der Vertragslaufzeiten; dieser Punkt hatte zur Folge, dass die Kommunalaufsicht (KAB) den Vorläufer der Änderungssatzung nicht genehmigen konnte. Die KAB wies auch auf eine Ungereimtheit bezüglich der Entscheidungsbefugnisse der Gremien und des Bürgermeisters hin: Wenn z. B. über eine Bürgschaft entschieden werden soll, die eine Laufzeit von 10,5 Jahren hat, ist die Ratsversammlung für diesen Beschluss zuständig. Der Hauptausschuss könnte in diesem Fall lt. aktueller Hauptsatzung jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von z. B. 75.000 €, auch bei einer Laufzeit von z. B. 30 Jahren, entscheiden. Einer Zustimmung der Ratsversammlung bedürfte es nicht. Der Bürgermeister empfiehlt, diese Inkonsistenz zu beseitigen. Die Harmonierung sollte bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 28. April 2021 beschlussreif abgestimmt sein. Er persönlich hat mit einer Einschränkung seiner Befugnisse hinsichtlich von Vertragsabschlüssen kein Problem, aber die angesprochene Konstellation könnte durchaus Fragen aufwerfen. Sie ist dennoch uneingeschränkt durch die KAB genehmigungsfähig.  Er bittet darum, die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Form und Fassung heute zu beschließen. Die Bereinigung der Betragsobergrenzen würde eine weitere Änderungssatzung erfordern.

 

Ratsfrau Meyer und Ratsherr Schröder sprechen sich dafür aus, die Hauptsatzung analog zum Hauptausschuss zu beschließen.

 

Die Bürgervorsteherin lässt über die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Plön in Form und Fassung der Anlage zu VO/RV/2021/2199-1 abstimmen:  

 


Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön in Form und Fassung der Anlage zu VO/RV/2021/2199 1.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0