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Auszug - Vertragsangelegenheiten; hier: Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV  

Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Plön
TOP: Ö 15
Gremium: Ratsversammlung der Stadt Plön Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:11 Anlass: Sitzung
Raum: Aula am Schiffsthal
Ort: Am Schiffsthal 10, 24306 Plön
VO/RV/2021/2311 Vertragsangelegnheiten; hier: Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Federführend:Fachbereich 3 - Klimaschutz, Liegenschaften, Schulverband   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsverlauf:

 

Ratsherr Buth führt in den Sachverhalt ein. Er bezeichnet die Angelegenheit als einen „Dauerbrenner“ Selbstverwaltung und Verwaltung befassen sich seit mindestens 3 Jahren mit der Thematik. Die Vorgabe lautete, mit dem PSV eine Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages auszuhandeln. Es wurde an einem Letter of Intent gearbeitet, der zwar nie unterzeichnet wurde, aber gewisse Entwicklungsperspektiven aufgezeigt hat. In diesem Jahr wurde die Diskussion erneut aufgenommen. Es haben Gespräche  zwischen dem Vorstand des PSV und den Fraktionsspitzen der Ratsversammlung sowie zwischen dem Vorstand und dem Bürgermeister stattgefunden. Nach Prüfung durch die Rechtsanwälte der Parteien liegt nunmehr ein Vertragsentwurf vor, über den im letzten Hauptausschuss beraten wurde. Der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage ist mittlerweile faktisch überholt; er ist mit dem, der dem Hauptausschuss vorlag, identisch. Ratsherr Buth verliest den entsprechend  modifizierten Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, den Erbbaurechtsverlängerungsvertrag in Form und Fassung der Verwaltungsvorlage VO/RV/2021/2311 mit den ebenfalls aus der Verwaltungsvorlage zu entnehmenden Änderungen zuzustimmen und den Bürgermeister zu beauftragen, diesen Vertrag mit dem vertretungsberechtigten Vorstand des Plöner Seglervereins von 1908 e. V. abzuschließen.

 

Der Hauptausschuss hatte sich mit 10 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hierfür entschieden.       

 

Ratsfrau Meyer, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen, stellt den Änderungsantrag, dass bei § 9 – Heimfall – ein Buchstabe f) angefügt wird mit dem Wortlaut: (Der Heimfall tritt ein) …wenn der Erbbauberechtigte PSV seine Gemeinnützigkeit im Sinne des derzeit geltenden Rechts verliert. 

 

Ratsherr Dr. Erdtmann hat die Stimmung wahrgenommen, dass die Mehrheit damit einverstanden ist, dass der Einfluss der Stadt auf das PSV – Grundstück verloren geht, sollte der Erbbaurechtsvertrag in der vorgeschlagenen Form abgeschlossen werden. Es muss wiederholt werden: Der Erbbaurechtsvertrag, der bisher besteht, läuft in 2 Jahren, zum 31. Dezember 2023, aus. Dieser Erbbaurechtsvertrag ist nach allgemeiner Auffassung ungünstig für die Stadt Plön. Sie erzielt nur einen ganz geringen Erbbauzins. Wenn der Heimfall, also die Auflösung, in zwei Jahren erfolgt, ist die Stadt wieder Grundstückseigentümerin und Eigentümerin des Gebäudes. Dann könnte die Stadt das Grundstück auf dem freien Markt verkaufen. Er schätzt den Marktwert auf über eine Mio. €. Die Chance würde vergeben, wenn der Erbbaurechtsvertrag, wie vorgeschlagen, zu diesen Bedingungen verlängert wird, womit offenbar alle einverstanden sind. Die Stadt Plön verzichtet im Ergebnis auf einen enormen Wert, ohne die bestehenden Alternativen geprüft zu haben. Er hält dies für rechtswidrig. Die Kommunalaufsicht wird überprüfen müssen, ob der Beschluss, wenn dieser in der vorliegenden Form gefasst werden sollte, Bestand haben kann.

 

Ratsherr Jagusch empfand den Sachverhalt schon in der Presse als nicht ganz glücklich dargestellt. Da sich dieser erstmals in der öffentlichen Diskussion befindet, möchte er zunächst darauf eingehen. Der Erbbaurechtsvertrag befindet sich schon seit Jahren auf der politischen Agenda; vom Letter of Intent über Arbeitsgruppen, Gespräche, Gutachten usw.. Die Angelegenheit wurde von allen Seiten beleuchtet. Nun befindet man sich am Ende des Prozesses. Es liegt ein von Rechtsanwaltskanzleien ausgearbeiteter Vertragsentwurf vor; kurz vor der Ziellinie fällt jetzt der FWG – Plön – Fraktion ein, alles ganz anders zu machen und das Hausgrundstück an einen Privatinvestor zu verkaufen. Er hat sich darüber gewundert, dass der Vorschlag an dieser Stelle vorgelegt wird. Die CDU – Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, wobei er sich mit der Mehrheit der Ratsmitglieder auf einer Linie weiß, dass der Segelvereinssport an diesem Standort sichergestellt werden soll. Das bedeutet für ihn ganz klar, dass der Verkauf an einen privaten Investor nicht infrage kommt, weil sich beides gegenseitig ausschließt. Der PSV hat 411 Mitglieder, betreibt einen sehr aktiven Vereinssport sowie eine engagierte Jugendarbeit und hat damit für die Stadt eine hohe Bedeutung. Hinsichtlich der Sportvereine werden keine Unterscheidungen getroffen. Es gehört zur Sportförderung dazu, wenn sichergestellt wird, dass ein großer Segelverein in Plön weiter tätig sein kann. Er möchte zu den Aussagen Ratsherrn Dr. Erdtmanns in einigen Punkten Stellung beziehen. Es wurde die Aussage getroffen, dass mit Beendigung des Erbbaurechtsvertrages das „Alte Fährhaus“ wieder der Stadt gehört. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Tatsächliche müsste die Stadt eine angemessene Entschädigung an den PSV zahlen. Das Gebäude gehört dem PSV, nur das Grundstück ist Stadteigentum. Wenn der Vertrag nicht verlängert wird, müsste die Stadt dem PSV für das Gebäude einen finanziellen Ausgleich in Höhe des Verkehrswertes gewähren. Auch im Verhältnis zu einem möglichen späteren Grundstücksverkaufserlös, müsste dies zunächst gegengerechnet werden. Der Pachtzins bezieht sich nicht auf das Gebäude, das vom PSV mit beträchtlichen Summen unterhalten wird, sondern nur auf das Grundstück. Ratsherr Dr. Erdtmann schlug vor, das Grundstück an einen Investor zu veräußern; die Nutzung des Gebäudes und von Grund und Boden  könnten durch eine vertragliche Regelung zwischen Stadt und PSV vereinbart werden. Das „Alte Fährhaus“ war Sitz des Vorläufers des Max – Planck – Instituts und steht unter Denkmalschutz. Es darf, von der Fassade her, nicht verändert werden. Es liegen auf dem Grundstück Überwegungsrechte der Stadtwerke, der E.ON Hanse und der SH Netz AG, und daneben soll mit dem PSV ein Mietvertrag über 50 Jahre abgeschlossen werden, um den Vereinssport sicherzustellen. Er stellt die Frage in den Raum, wie viel ein privater Investor für ein Grundstück mit einem Gebäude, das auf 50 Jahre vermietet ist, zahlen würde. Für seine Fraktion bestünde eine Option darin, an den PSV zu verkaufen. Darüber wurde nicht öffentlich beraten. Es könnte daraus ein Erlös generiert werden. Dies käme auch in Zukunft in Frage. Aktuell steht dies allerdings politisch nicht zur Debatte, könnte jedoch, bei Bedarf, wieder aufgerufen werden. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Der Grünen hinsichtlich der Befürchtung einer feindlichen Übernahme sieht er bei einem so lebendigen Verein, wie dem PSV, nur ein sehr geringes Risiko. Aus seiner Sicht sollte dem Erbbaurechtsvertrag in der vorliegenden Fassung zugestimmt werden. Der PSV braucht Planungs- und Investitionssicherheit. Es ist gewollt, dass weiter in den Standort investiert wird; dies kann man nicht, wenn in zwei Jahren der Erbbaurechtsvertrag ausläuft, auch was Kredite anbelangt. Er glaubt, dass die Ratsversammlung gut daran täte, heute diesem wirklich langen Prozess ein Ende zu bereiten und dem Verein die Sicherheit zu geben, dass der Segelsport in der Stadtbucht weiter fortgeführt werden kann.

 

Bürgermeister Winter kann fast alles unterschreiben, was Ratsherr Jagusch vorgetragen hat, bis auf die Einschränkung, dass dies die Meinung der CDU – Fraktion wäre: Es ist wohl die Meinung fast aller Ratsfraktionen.

 

Herr Jörn Mißfeldt, Vorsitzender des PSV, ist gerne bereit, Fragen zu beantworten und gegeben falls auch Richtigstellungen vorzunehmen.

 

Ratsherr Kalinka bezieht sich auf die Aussage Ratsherrn Dr. Erdtmanns, dass eine Zustimmung zum Erbbaurechtsvertragsentwurf rechtswidrig wäre; die Kommunalaufsicht müsste das beanstanden. Er vermag diese Aussage nicht nachzuvollziehen. Er bittet Ratsherrn Dr. Erdtmann, dieses zu erläutern und rechtlich zu begründen. Es ist nicht erklärlich, worin die Rechtswidrigkeit begründet liegt, wenn die Ratsversammlung beschließt, mit dem PSV einen Erbbaurechtsvertrag über 50 Jahre zu vereinbaren. Diese Behauptung kann so nicht stehen bleiben, sondern muss mit Argumenten hinterlegt werden. Er verliest sodann eine Regelung in § 9 des Vertragsentwurfes: Der Heimfall tritt ein, wenn der Erbbauberechtigte, also der PSV, im Erbbaurechtsgebäude kein Seglerheim mehr betreibt oder eine nach dem Vertrag unzulässige Nutzung aufgenommen hat. Er sieht darin eine Absicherung, Wenn, was für ihn eine sehr theoretische und spekulative Fallkonstellation wäre, viele neue Mitglieder in den Verein eintreten würden und die Satzung des Vereines geändert werden würde,  tte die Stadt immer noch Möglichkeiten, den Vertrag zu beenden. Wenn eine Regelung in Bezug auf den Verlust der Gemeinnützigkeit mit aufgenommen werden sollte, würde das den Vertragsabschluss weiter in die Länge ziehen. Möglicherweise bestünde erneut Beratungsbedarf. Er erkundigt sich nach der Bereitschaft des Vereinsvorsitzenden, eventuell einen solchen Passus in den Vertrag einzufügen. Eine Legaldefinition des Begriffes der Gemeinnützigkeit findet sich in § 52 Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO). „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“

 

Ratsherr Dr. Erdtmann habe nicht gesagt, dass ein Verlängerungsvertrag rechtlich nicht zulässig oder rechtswidrig bzw. nicht möglich wäre. Natürlich wäre ein Verlängerungsvertrag, so wie er entworfen ist, rechtlich wirksam. Aus seiner Sicht ist der Vertrag anfechtbar. Die Kommunalaufsicht kann tätig werden, wenn Volksvermögen verschenkt wird, was hier in seinen Augen hier der Fall ist. 

 

Ratsherr Kalinka begrenzt das Einschreiten der Kommunalaufsichtsbehörde auf das Vorliegen einer Rechtsnormverletzung.

 

Ratsherr Landschof stellt sich und die SPD – Fraktion ebenfalls hinter die Aussagen Ratsherrn Jaguschs. Er ist selbstverständlich dagegen, Tafelsilber zu verscherbeln, um einen kurzfristigen Effekt zu erzielen. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit kann er beurteilen, welchen Wert das in Rede stehende Grundstück haben könnte. Für den von Ratsherrn Dr. Erdtmann geschätzten Preis wird niemand das Grundstück kaufen. Er hebt die internationalen Segelwettbewerbe hervor, die vom PSV organisiert werden, und sieht eine breite Unterstützung für dessen Arbeit.

 

Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee erteilt dem Vereinsvorsitzenden, Herrn Jörn Mißfeldt, das Wort.

 

Herr Mißfeldt teilt mit, dass die nächste Vereinsversammlung am 21. August 2021 stattfindet. Die Vereinsmitglieder werden über den Erbbauchpacht – Verlängerungsvertrag abstimmen. Er kann die Entscheidung weder vorwegnehmen noch beeinflussen. Heute auf einen Beschluss zu verzichten, hält er für nicht zumutbar. Er schätzt, dass der Entwurf in der vorliegenden Fassung von den Vereinsmitgliedern gebilligt werden wird. Die Mitglieder hängen an der Liegenschaft und möchten den Vereinsbetrieb dort weiterführen.

 

Im Anschluss lässt die Bürgervorsteherin zunächst über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abstimmen:

 

Beschluss:

 

Bei § 9 – Heimfall – ein Buchstabe f) angefügt wird mit dem Wortlaut: (Der Heimfall tritt ein) …wenn der Erbbauberechtigte PSV seine Gemeinnützigkeit im Sinne des § 52 Abs. 1 S. 1 AO verliert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 6                           Nein-Stimmen: 12                         Enthaltungen: 2   


Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt, dem Erbbaurechtsverlängerungsvertrag in Form und Fassung der Verwaltungsvorlage VO/RV/2021/2311 mit den ebenfalls aus der Verwaltungsvorlage zu entnehmenden Änderungen zuzustimmen und den Bürgermeister zu beauftragen, diesen Vertrag mit dem vertretungsberechtigten Vorstand des Plöner Seglervereins von 1908 e. V. abzuschließen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 2