Sprungziele
Inhalt

Auszug - Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Plön  

Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Plön
TOP: Ö 11
Gremium: Ratsversammlung der Stadt Plön Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 30.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:11 Anlass: Sitzung
Raum: Aula am Schiffsthal
Ort: Am Schiffsthal 10, 24306 Plön
RV/2021/2252-2-1-1 Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Plön
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
  Bezüglich:
O/RV/2021/2252-2-1
Federführend:Fachbereich 3 - Klimaschutz, Liegenschaften, Schulverband   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsverlauf:

 

Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee trägt aus der Verwaltungsvorlage vor:

 

Die Ratsversammlung hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 09.06.2021 darum gebeten durch die zuständigen Behörden prüfen zu lassen, ob der Satzungsentwurf, wie er der Ratsversammlung am 09.06.2021 vorgelegt wurde, rechtmäßig ist.

 

Insbesondere geht es um den angefügten Passus in § 6 Abs. 4: „In besonderen Fällen nach § 1 Abs. 6 Ziff. 4 kann die Ratsversammlung die Entscheidung auf Antrag eines Ausschusses an sich ziehen.“

 

Die Verwaltung hat die Frage durch das Referat Rechtsangelegenheiten beim zuständigen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein prüfen lassen.

 

Im Ergebnis wird die Rechtsauffassung der Verwaltung bestätigt.

 

Beschluss:

Die vorgelegte Baumschutzsatzung wird in Form eines Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses beschlossen. Die Verwaltung wird gebeten, die Verfahren zum Erlass oder der Änderung der Schutzverordnung im Sinne des § 19 des Landesnaturschutzgesetzes für Schleswig – Holstein einzuleiten.

 

Ratsherr Buth fasst zusammen, dass, wenn die Rechtslage der Darstellung entspricht, es sich ebenso verhält. Er hatte jedoch im Vorfeld bereits zwei Mal die Frage gestellt, warum Obstbäume in der Mustersatzung des Städtebundes nicht mit aufgenommen sind. Diese Frage ist ihm bis jetzt noch nicht beantwortet worden.

 

Bürgermeister Winter merkt hierzu an, dass die Verwaltung im Rahmen der Bauleitplanung Düvelsbrook – Vogelberg auch Obstbäume mit in die Satzung eingearbeitet hat. Es bestand der Wunsch des Ausschusses, dass bestimmte Obstbäume in diesem Gebiet auch entsprechend geschützt werden. Das wurde antizipiert und deswegen in die Satzung mit aufgenommen, damit das, was für die Satzung im B – Plan Düvelsbrook – Vogelberg gilt, dann auch für das gesamte Stadtgebiet gelten kann.

 

Ratsherr Buth anerkennt die Ausführungen des Verwaltungsleiters; er sieht dennoch seine Frage nicht als beantwortet an. Diese lautete: „Warum sind Obstbäume in die Mustersatzung des Städteverbandes nicht mit aufgenommen worden?“ Die Klärung dieser Frage war ihm zugesagt worden. Er bittet deshalb um eine Antwort.

 

Die Bürgervorsteherin konstatiert, dass diese der Bürgermeister, zumindest bis jetzt, noch nicht geben kann.

 

Ratsherr Kalinka hält fest, dass die Stadt eine Rechtsauskunft erhalten hat. Nach seinem Verständnis ist damit die Auffassung der Verwaltung bestätigt worden, dass die Zuständigkeit für Ausnahmen nicht bei der Ratsversammlung, sondern bei der Verwaltung liegt. Wenn Bürgermeister Winter diese Auffassung teilt bittet er darum, dies zu bestätigen. Der vorliegende Beschlussvorschlag aufgrund des Votums im Ausschuss ist, dieser Satzung im Entwurf zuzustimmen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei Ratsherrn Kalinka für den Hinweis. Wenn man jetzt der Analogie folgen  würde, müsste die Ratsversammlung einen mit dem Ausschuss identischen Beschluss fassen, weil dort mehrheitlich mit dem Zusatz beschlossen worden ist. Die Satzung sollte s. E in Form und Fassung der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung beschlossen werden. Es wäre heute über die Ursprungsfassung der Verwaltung ohne den Zusatz aus dem StEP bzw. GUT zu entscheiden.

 

Ratsherr Buth ruft den Anwesenden ins Gedächtnis, dass an der Ursprungsversion mehrere Änderungen vorgenommen wurden, die in verschiedene Richtungen gehen. Wenn jetzt die Ursprungsfassung beschlossen werden sollte, würden allerdings damit wieder Änderungen herausfallen, die einvernehmlich dort aufgenommen wurden. Um dieses im Einzelnen herauszuarbeiten spricht er sich dafür aus, die Baumschutzsatzung auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung zu setzen, und zwar dann in der korrekten Version.

 

In der letzten Sitzung der Ratsversammlung ist eine Baumschutzsatzung vorgelegt worden, so Ratsherr Weber, die auch den schon zitierten Passus zum Inhalt hatte. Dieser Passus soll heute, aufgrund der rechtlichen Expertise, die die Verwaltung vom Land eingezogen hat, nicht beschlossen werden. Die Satzung, wie sie zur letzten Ratsversammlung vorgelegen hat, nur ohne den in Rede stehenden Absatz, sollte heute, einschließlich des Einbezugs von Obstbäumen mit 80 cm Umfang in 1 m Höhe, verabschiedet werden.

 

Bürgermeister Winter stimmt Ratsherrn Weber zu. Der letzte Empfehlungsbeschluss für die Ratsversammlung entstammt der GUT – Sitzung vom 03. Juni 2021 mit dem von Ratsherrn Weber zitierten Zusatz. Wenn an dem Empfehlungsbeschluss festgehalten wird mit der Modifikation, dass die Baumschutzsatzung entsprechend der Empfehlung des GUT ohne den Zusatz, der rechtlich unzulässig ist, verabschiedet wird, wären damit auch alle von Ratsherrn Buth angesprochenen Änderungen enthalten.

 

Der Bürgermeistermeister trägt den Beschlussvorschlag vor: 


 

 

 

Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt die vorgelegte Baumschutzsatzung ohne den vom Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 06. Juni 2021 hinzugefügten Passus in § 6 Abs. 4: „In besonderen Fällen nach § 1 Abs. 6 Ziff. 4 kann die Ratsversammlung die Entscheidung auf Antrag eines Ausschusses an sich ziehen.“

 

Die Bürgervorsteherin lässt über die vom Bürgermeister vorgetragene, gegen vorgetragene, gegenüber der Verwaltungsvorlage geänderte Fassung, abstimmen:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2