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Auszug - Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2020  

Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Plön
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss der Stadt Plön Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula am Schiffsthal
Ort: Am Schiffsthal 10, 24306 Plön
VO/RV/2022/2515 Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen und interner Service   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsverlauf: 

 

Der Vorsitzende fasst eingangs zusammen, dass die vom Hauptausschuss entsandten Prüfer:innen Ratsfrau Meyer, Ratsherr Koll und Ratsherr Landschof mit Unterstützung der zuständigen Kämmereimitarbeiter: innen Herrn Ohms, Herr Titze, Frau Wenz Johanns und Frau Paulsen die Prüfungshandlung vorgenommen haben.

 

Ratsfrau Meyer gibt einen Überblick über einige Aspekte des Jahresabschlusses 2020.

Nachdem die Prüfung aufgrund von Termin- und Krankheitsgründen zweimal ausfallen musste, konnte diese dann am 14. Juni 2022 stattfinden. Eine Durcharbeitung des umfangreichen Zahlenmaterials ergab keine Beanstandungen. Wohl aber war in einigen Fällen eine Aufklärung über die Hintergründe zu einzelnen Buchungen notwendig. So waren für die Straßensanierungen Steinbergweg Entschädigungsleistungen zu erbringen, deren Ursache sich jedoch nachträglich nach längerem Unterlagenstudium ergründen ließ. Das Ergebnis wurde den Mitgliedern via E Mail übermittelt. Es waren der Einbau einer Winkelstützwand sowie einzelne Veränderungen an Treppen, Zäunen u. a. der Anliegergrundstücke nachzufinanzieren.

 

Das Jahresabschlussergebnis 2020 ist sowohl als gut als auch als schlecht zu beurteilen: Ging die ursprüngliche Haushaltsplanung noch von einem Defizit in Höhe von 1.962.000 € aus, so konnte am Jahresende eine Verbesserung um 860.769,58 € erzielt werden, so dass unter dem Strich 1.101.230,42 € als Manko des Ergebnisplanes verblieben. 14.000 € Mehrerträge an Gewerbesteuer und 88.000 € Einnahmeplus bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer trugen u. a. zu der in  Grenzen positiven Entwicklung bei.  

 

Die von Ratsfrau Meyer erwähnten drei Haushaltsüberschreitungen relativiert Frau Wenz Johanns dahingehend, dass zwei von ihnen durch die Höchstbetragsregelegung für die Zustimmungskompetenz des Bürgermeisters abgedeckt sind, so dass es hierüber keiner Beschlussfassung durch die Ratsversammlung bedarf.

 

Dem von der Kommunalaufsicht kritisierten unzulässigen Einbezug von Produktsachkonten mit „0 - Ansätzen“ in Deckungskreise wird künftig dadurch begegnet, dass diese Positionen nun mit jeweils 100 € ausgestattet werden.

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, den Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Fassung festzustellen. Die außerplanmäßige Auszahlung beim FRK 54100.78520200 Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung / ÖPNV / Ausbau Steinbergweg in Höhe von 28.019,05 Euro wird genehmigt. Die außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bei dem PSK 57300.52710800 rkte / Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Hygiene- uns Schutzmaßnahmen) in he von 108,00 Euro sowie bei dem FRK 53800.78310000 -  Bedürfnisanstalten / Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb von 1.000 Euro in Höhe von 512,30 Euro werden zur Kenntnis genommen. Des Weiteren wird der überplanmäßige Aufwand beim PSK 11100.50210000 - Bürgermeister / Beiträge zu Versorgungskassen Beamte in Höhe von 4.295,87 Euro zur Kenntnis genommen.

Auf die Verrechnung der vorgetragenen Fehlbeträge mit der Allgemeinen Rücklage nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik wird verzichtet.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0