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Auszug - Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2019; hier: Bericht über die Zulässigkeit der außerplanmäßigen Auszahlung  

Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Plön
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss der Stadt Plön Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula am Schiffsthal
Ort: Am Schiffsthal 10, 24306 Plön
VO/RV/2022/2552 Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2019;
hier: Bericht über die Zulässigkeit der außerplanmäßigen Auszahlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen und interner Service   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsverlauf:

 

Ratsfrau Meyer erläutert die im  Haushaltsjahr 2019 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Hauses Lange Straße 22 in ein Bürgerbüro und eine Serviceeinrichtung für die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgetretenen Unstimmigkeiten. Es waren lediglich Mittel für die notwendige Erstausstattung der Büroräume vorgehalten worden, jedoch keine Ansätze für die erforderlichen baulichen Veränderungen, die mit der Umnutzung einhergingen, haushaltstechnisch eingeplant. Die Raumanteile für das Bürgerbüro waren von den Stadtwerken angemietet worden. Es stellte sich nunmehr die Frage, wie bauliche Verbesserungen an einer Mietsache bilanziell aktiviert und abgeschrieben werden sollten. Es stellte sich grundsätzlich die weitere Frage, ob die Bautätigkeiten als Instandsetzung oder als Standardmaßnahme mit der Folge einer Wertsteigerung zu beurteilen waren. Frau Wenz Johanns hat sich  des Themas tiefgreifend angenommen und auf 13 Seiten ebenso dezidiert wie verständlich auf dem Niveau einer Masterarbeit dargestellt. Herr Hoechstoedter von dem Büro Jander & Partner, Kiel, das die Stadt Plön seit Jahren in steuerrechtlichen Fragen begleitet, äerte ebenfalls sein höchstes Lob für Wenz Johanns Analyse.

Auch Frau Saggau, Abteilungsleiterin der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön, beglückwünschte Frau Wenz Johanns zu deren überzeugender Arbeit, der sie Referenzcharakter beimisst. Bei diffizilen Fragen kreisangehöriger Gemeinden wird sie künftig auf Frau Wenz Johanns verweisen. Alle Umbaumaßnahmen konnten den jeweiligen Produktsachkonten zugeordnet werden.

 

Frau Wenz Johanns hebt hervor,, dass es sich verwaltungsseitig um eine Teamarbeit gehandelt hat, die z. B.. ohne die Mitwirkung des Stadtkämmerers und anderer Kollegen so nicht leistbar gewesen wäre.

 

Ratsfrau Meyer zitiert aus dem Schreiben des Kreises Plön (S. 2 letzter Absatz) vom 10. 11. 2021: „Als dann während der Umsetzung des (Haupt-)ausschussbeschlusses vom 19. 11. 2018 im Laufe des Jahres 2019 deutlich wurde, dass Umbaumaßnahmen erforderlich werden würden, hätten die entsprechenden Planungen unter Becksichtigung des § 12 GemHVO Doppik vorgenommen und der Ratsversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden müssen, um so das Budgetrecht der Ratsversammlung zu wahren, zumal die Stadt letztlich sämtliche Umbaukosten getragen hat, obwohl die Stadtwerke Versorgungs GmbH die Räumlichkeiten ebenfalls nutzen. Auch diesbezüglich hätte es einer Entscheidung der städtischen Selbstverwaltung bedurft.“ Ratsfrau Meyer verweist abschließend auf die umfangreiche Verwaltungsvorlage, die allen Mitgliedern vorliegt.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth bedankt sich bei Frau Wenz Johanns für die qualitativ hochwertigen Ausarbeitungen, aber auch r die stets gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeiter:innen im Hause sowie der Kommunalaufsicht des Kreises Plön mit Frau Saggau an der Spitze.

 

Ratsherr Jagusch richtet seinen Dank auch an Herrn Titze als Stadtkämmerer für die Erstellung der umfangreichen Anlage.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth verleiht seiner Bestürzung darüber Ausdruck, dass sich die Kosten für die teilweise Umgestaltung des Hauses Lange Straße 22 praktisch verzehnfacht haben, und dies ohne inflationären Einfluss.

 

rgermeister Winter hält dem entgegen, dass die Rechnung so nicht aufgemacht werden könne, da eine grundlegende Planung und Bezifferung der Ursprungskosten gar nicht vorgelegen hätten. Veranschlagt waren allein 20.000 €r Büroausstattung.

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss sowie die Ratsversammlung nehmen den Bericht über die nichtgegebene Zulässigkeit der außerplanmäßigen Auszahlung zum Jahresabschluss 2019 zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0