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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2600

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ wurde durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18. Juli 2006 unter dem Namen „Planungsverband Seewiesen Plön/Rathjensdorf“ von der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf errichtet und diesem wurde die Aufgabe übertragen, Voraussetzungen für die Bebauung im Verbandsgebiet zu schaffen. 

 

Nachdem der Planungsverband den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 2 vom 09. April 2013 in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 aufgehoben hat und keine weiteren Planungsziele verfolgt, sind die Voraussetzungen für den Zusammenschluss entfallen.

 

Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 1 wurde bereits in der Sitzung des Planungsverbandes am 09. April 2013 aufgehoben.

 

Städtebauliche Verträge, die rückabgewickelt werden müssten, bestehen nicht.

 

Der Planungsverband ist somit durch öffentlich-rechtlichen Vertrag aufzuheben. Die ihm in § 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 18.07.2006 übertragenen Aufgaben fallen wieder auf die Gemeinde Rathjensdorf und die Stadt Plön zurück.

 

Der vorliegende Vertragsentwurf zur Aufhebung des „Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf und der vorliegende Vertragsentwurf zur erneuten Umgemeindung der relevanten Flächen des Planungsverbandes wurde mit der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön abgestimmt.

 

Nach Beschluss über die Verträge in der Gemeinde Rathjensdorf und der Stadt Plön sowie der Ausfertigung durch Frau Bürgermeisterin Henningsen und Herrn Bürgermeister Winter, werden diese für das weitere Verfahren an die KAB gegeben.

 

Noch in 2022 hat der Ausschuss des Planungsverbandes zur Prüfung der Jahresrechnung 2022 zusammen zu kommen. Ebenso muss der Planungsverband letztmalig in 2022 tagen, um die Jahresrechnung 2022 zu bestätigen.

 

Ziel ist es, den Planungsverband mit Ablauf des 31.12.2022 aufzuheben.

 

Die Gebietsänderung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.

 

 

 

  1. Aufhebung des Planungsverbandes durch Aufhebungsvertrag

 

Da mit der Aufhebung des Zweckverbandes auch automatisch die Mitgliedsrechte und –pflichten untergehen, handelt es sich um eine Entscheidung, die der Gemeindevertretung vorbehalten ist (§ 28 Nr. 23 der Gemeindeordnung).

 

Der Aufhebungsvertrag bedarf nach § 17 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

 

Nach erfolgter Genehmigung des Aufhebungsvertrages wird der Vertrag gem. § 39 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 38 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) örtlich bekannt gemacht.

 

 

  1. Gebietsänderung zwischen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf durch Gebietsänderungsvertrag

 

In diesem Zusammenhang ist die aus der Gemeinde Rathjensdorf in die Stadt Plön durch Gebietsänderungsvertrag vom 26. April 2006 umgemeindete Fläche in die Gemeinde Rathjensdorf zurück umzugemeinden (vgl. § 4 des Gebietsänderungsvertrages vom 26. April 2006 - Rückgängigmachung).

 

Bei den seinerzeit übertragenen Flächengrößen handelte es sich teilweise um Schätzungen. Im Nachgang durchgeführte Vermessungen führten zu einer Konkretisierung. Die entsprechenden Grundbücher wurden bereinigt und umgeschrieben. Die Gesamtfläche reduziert sich von 788.353 m² auf jetzt      783.662 m².

 

Die Gemeinde Rathjensdorf und die Stadt Plön verpflichten sich wechselseitig bei der Kommunalaufsichtsbehörde einen Antrag auf Gebietsänderung nach § 15 Abs. 1 Satz 1GO SH –Verfahren- zu stellen.

 

Die Gebietsänderung erfolgt durch einen Verwaltungsakt der Kommunalaufsichtsbe-hörde auf Grundlage des Vertrages.

 

Die Gebietsänderung wird durch die Kommunalaufsichtsbehörde im Amtsblatt bekannt gemacht.

 

Gem. § 3 Abs. 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) sollen die betroffenen Gemeinden für das Wirksamwerden der Gebietsänderung einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, und zwar den 1. Januar des auf die Einigung folgenden Jahres, vorschlagen.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön vom 20. September 2022 sollte jedoch im vorliegenden Fall die Gebietsänderung bereits mit Ablauf des 30. Dezember 2022 in Kraft treten. Damit läge dann der Ausspruch der Gebietsänderung durch die KAB und das In Kraft treten des Gebietsänderungsvertrages vor dem Datum der Aufhebung des Planungsverbandes mit Wirkung zum 31.Dezember 2022.

 

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Beschlussvorschlag

Zu A.:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung und der Hauptausschuss empfehlen der Ratsversammlung, den Vertrag zur Aufhebung des „Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Für die Ratsversammlung:

 

Die Ratsversammlung beschließt den Vertrag zur Aufhebung des „Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf  in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird gebeten, den Vertrag nach Ausfertigung der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und den Vertrag nach Genehmigung örtlich bekannt zu machen.

 

Zu B.:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung und der Hauptausschuss empfehlen der Ratsversammlung, den Vertrag zur Gebietsänderung im Zuge der Aufhebung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Für die Ratsversammlung:

 

Die Ratsversammlung beschließt den Vertrag zur Gebietsänderung im Zuge der Aufhebung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ in der vorgelegten Fassung.

 

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Kommunalaufsichtsbehörde einen Antrag auf Gebietsänderung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 GO –Verfahren- zu stellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: nftig entfällt die Umlage der Stadt Plön an den Haushalt des Planungsverbandes mit einem jährlichen Aufwand in Höhe des Haushaltsansatzes von 2.500 € (PSK 51100.53130300).
 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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