Bei der Bürgermeisterwahl am 11.09.2022 hat der einzige Bewerber nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Dies hat nunmehr zur Folge, dass die Wahl gemäß
§ 57 Abs. 2 Nr.2 GO durch die Ratsversammlung zu erfolgen hat.
Die Wahl des/der Bürgermeisters:in durch die Ratsversammlung ist nicht die Fortsetzung des Wahlverfahrens nach § 57 Abs. 1 GO, sondern ein neues Verfahren, für das die allgemeinen Vorschriften über das Beschlussverfahren in der Ratsversammlung und die allgemeinen Grundsätze des Beamtenrechts gelten.
So ist die Stelle vor der Wahl durch die Ratsversammlung nach § 10 LBG öffentlich auszuschreiben.
Der Ältestenrat hat sich in der Sitzung am 24.10.2022 mit der Stellenausschreibung und dem weiteren Verfahren beschäftigt und sich auf folgende Eckpunkte verständigt:
- Bewerbungsfrist: 10.12.2022
- Möglichst breite Streuung der Stellenausschreibung (KN, LN, SHZ, Hamburger Abendblatt, Amtsblatt S-H, Homepage)
- Hinweis auf Residenzpflicht aus Stellenausschreibung streichen
- der Ältestenrat wird in seiner Sitzung am 14.12.2022 über das weitere Verfahren zur Sichtung der Bewerbungen und Vorstellung der Bewerber:innen eine Abstimmung vornehmen
- Sitzungstermin zur Wahl durch die Ratsversammlung: 01.02.2023
- Sitzungstermin für die Ernennung: 28.02.2023
Der Entwurf der Stellenausschreibung ist dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Aus Kostengründen wird in den Printmedien eine Kurzfassung veröffentlicht, die auf die Ausschreibung auf der Homepage der Stadt Plön verweist. Die Kurzfassung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.