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Werbeanlagensatzung


Die Werbeanlagensatzung der Stadt Plön vom 14.12.2015 wird fortgeschrieben. Im Grundsatz haben sich die Inhalte der derzeit gültigen Werbeanlagensatzung bewährt, jedoch sollen mit der Fortschreibung der Satzung fehlende Regelungen ergänzt werden, neue Werbeobjekte und –arten neu aufgenommen und erkannter Präzisionsbedarf berücksichtigt werden. Außerdem soll die Anwendung für die betroffenen Betriebe vereinfacht werden.

Der Entwurf der fortgeschriebenen Satzung wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön am 19.06.2021 beschlossen und befindet sich nun im Beteiligungsverfahren bis zum 31.10.2021. Den Text des Satzungsentwurfs inklusive Geltungsbereich finden Sie rechts.