„Die Innenstädte sind Orte für Wirtschaft und Kultur, Wohnen und Arbeiten, Versorgung und Freizeit. Zugleich sind sie Identifikationsorte der Gesellschaft und Kristallisationspunkte für das Alltagsleben. Die Stadt- und Ortsteilzentren haben eine besondere Bedeutung für die Zukunft der Städte und Gemeinden insgesamt. Für die Funktionsfähigkeit der Gesamtstadt und der Region sind vitale Zentren von entscheidender Bedeutung.
Innenstädte und Ortsteilzentren sind inzwischen vielfach Funktionsverlusten, insbesondere gewerblichen Leerständen, ausgesetzt. Hier werden die Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Wandels und der Entwicklung zur Informationsgesellschaft besonders deutlich. In den Städten und Gemeinden vollzieht sich ein Funktions- und Strukturwandel, der Probleme aber auch Chancen für die künftige Entwicklung ihrer Zentren mit sich bringt.
Ziel des Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist die Stärkung von Innenstädten, Ortszentren und Nebenzentren in den Stadtteilen (Ortsteilzentren). Die Mittel des Programmes können eingesetzt werden zur Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Standort für Wirtschaft und Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Damit sollen in den Zentren zukunftsfähige, der jeweiligen Situation angepasste öffentliche und private Maßnahmen umgesetzt, die Funktionsvielfalt gestärkt, der öffentliche Raum, die stadtbaustrukturelle Substanz, die soziale Vitalität, der kulturelle Reichtum, die stadtverträgliche Mobilität und das Investitionsklima verbessert werden. Ziel des Programmes ist auch die finanzielle Mitwirkung der örtlichen Akteure.
Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Die Investitionsförderung kann nur innerhalb eines festgelegten Fördergebietes erfolgen. Die räumliche Abgrenzung eines Fördergebietes muss auf der Grundlage von vorbereitenden Untersuchungen und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgen…“ (BMI vom 09.02.2017).
„Die Innenstädte sind Orte für Wirtschaft und Kultur, Wohnen und Arbeiten, Versorgung und Freizeit. Zugleich sind sie Identifikationsorte der Gesellschaft und Kristallisationspunkte für das Alltagsleben. Die Stadt- und Ortsteilzentren haben eine besondere Bedeutung für die Zukunft der Städte und Gemeinden insgesamt. Für die Funktionsfähigkeit der Gesamtstadt und der Region sind vitale Zentren von entscheidender Bedeutung.
Innenstädte und Ortsteilzentren sind inzwischen vielfach Funktionsverlusten, insbesondere gewerblichen Leerständen, ausgesetzt. Hier werden die Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Wandels und der Entwicklung zur Informationsgesellschaft besonders deutlich. In den Städten und Gemeinden vollzieht sich ein Funktions- und Strukturwandel, der Probleme aber auch Chancen für die künftige Entwicklung ihrer Zentren mit sich bringt.
Ziel des Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist die Stärkung von Innenstädten, Ortszentren und Nebenzentren in den Stadtteilen (Ortsteilzentren). Die Mittel des Programmes können eingesetzt werden zur Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Standort für Wirtschaft und Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Damit sollen in den Zentren zukunftsfähige, der jeweiligen Situation angepasste öffentliche und private Maßnahmen umgesetzt, die Funktionsvielfalt gestärkt, der öffentliche Raum, die stadtbaustrukturelle Substanz, die soziale Vitalität, der kulturelle Reichtum, die stadtverträgliche Mobilität und das Investitionsklima verbessert werden. Ziel des Programmes ist auch die finanzielle Mitwirkung der örtlichen Akteure.
Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Die Investitionsförderung kann nur innerhalb eines festgelegten Fördergebietes erfolgen. Die räumliche Abgrenzung eines Fördergebietes muss auf der Grundlage von vorbereitenden Untersuchungen und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgen…“ (BMI vom 09.02.2017).
Bevor ein Sanierungsgebiet (förmlich) festgesetzt werden und die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen kann, sind im Rahmen einer Vorbereitenden Untersuchung auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme die städtebaulichen Missstände und deren Ursachen im Gebiet zu ermitteln, sowie Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um diese zu beheben. Die Vorbereitende Untersuchung dient aber auch dazu festzustellen, ob und in welchem Umfang überhaupt eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme erforderlich ist und in welchem Verfahren diese dann zu erfolgen hat.
Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat am 21. September 2022 den Endbericht der Vorbereitenden Untersuchungen und Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (VUIEK) beschlossen. Aus dem VUIEK ergibt sich das Sanierungsgebiet"Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße", das im umfassenden Sanierungsverfahren umgesetzt werden soll.
Einzelhandelskonzept
Im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes gefordert, dessen Ergebnisse und Aussagen im integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept zu berücksichtigen sind.
Die Stadt Plön hat im Dezember 2011 ein Einzelhandelskonzept beschlossen, das nun evaluiert und fortgeschrieben werden soll. Mit der Bearbeitung wurde die CIMA, Beratung + Management GmbH, Lübeck beauftragt.
Das beschlossene Einzelhandelskonzept versetzt die Stadt Plön in die Lage, die Ansiedlung von (großflächigen) Einzelhandelsvorhaben planungsrechtlich zu steuern und liefert Strategien für die Schaffung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft in der Stadt