Inhalt

Bauen in Plön

Die Stadt Plön verfügt über keine eigene Bauaufsichtsbehörde. Bauanträge sind daher bei der Unteren Bauaufsicht des Kreises Plön einzureichen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren die Stadt Plön. Die Stadt ist für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zuständig. Im Genehmigungsverfahren ist der Kreis weiterhin Ihr Ansprechpartner.

Bauvorhaben, die sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befinden oder für die Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragt werden, werden dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung zur Beratung über das gemeindliche Einvernehmen vorgelegt.

Bauherr:innenberatung

Gerne berät der Fachbereich Planen und Bauen Sie bei planungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei den zuständigen Mitarbeiter:innen.