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Datum: 14.07.2021Name: Peter Bethke

Bauen , nicht gegen das Klima, nicht gegen das Bundesverfassungsgericht

Jeder Bürger, jede Behörde sollte für die Verminderung des CO2-Ausstoßes tun, was ihm/ihr möglich ist.
Im Hochbau bedeutet das: die konventionelle Technik ( "Stein auf Stein" ) zugunsten CO2-bindender nachwachsender Rohstoffe (Holz und andere) verlassen; das ist nach Geist des Bundesverfassungsgerichtsurteils nötig, von jungen Menschen, um deren Freiheitsgebrauchs-Restmöglichkeiten es geht, auch einklagbar (!).
Eine gute thermische Betriebsbilanz eines Hauses macht die enormen CO2-Freisetzungen bei der Produktion konventioneller Baumaterialien nicht ungeschehen. Eine Betonbodenplatte eines Einfamilienhauses ( 10 x 10 x 0,2 m= 20 Kubikmeter ) bedeutet eine CO2-Emission von 20x 2,6 Tonnen = 52 Tonnen CO2. Damit hat der Bauherr bereits sein Lebenszeit-Budget ! ausgeschöpft. Das kann durch ökologisch-nachhaltiges Bauen verhindert werden ( Steifen-/ Säulenfundamente usw., Lehminnenwände, Pflanzenfaser-Dämmstoffe usw.) Das Bundesverfassungsgerichtsurteil macht das meiner Ansicht nach sogar zur Pflicht.
Bebauungspläne und Baugenehmigungen sollten das unbedingt berücksichtigen.
Peter Bethke ( Reaktion erhofft)

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