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Bäume in privaten Gärten

Auch in den privaten Gärten und Anlagen im Plöner Stadtgebiet findet sich ein ungeahntes Repertoire an alten, besonderen und vielfältigen Baumarten. Diesen besonderen Schatz zu erhalten, hat sich die Stadt Plön bereits vor vielen Jahren zum Ziel gemacht und mit der im Jahr 1995 in Kraft getretenen und 2021 überarbeiteten Satzung zum Schutz des Baumbestandes dafür eine verbindliche Grundlage geschaffen.

Durch Nutzungsänderungen, Eigentümerwechsel, Baumkrankheiten oder starken Schädlingsbefall kommt es auch hier immer wieder zu der Frage, ob ein Baum aus dem Bestand entfernt werden kann oder muss. Auf Basis eines Baumfällantrages wird im Einzelfall und im Dialog mit den Antragstellenden beraten und entschieden, ob dem Wunsch nach Fällung stattgegeben und welche Ersatzpflanzung vorgenommen werden kann. Das Antragsformular finden Sie hier Baumfällantrag